C
charli
Vorkaufsrecht bedeutet doch aber nicht, dass dir lediglich vorab die Möglichkeit eingeräumt wird, das Objekt zu kaufen, sondern es bedeutet, dass du das Recht, hast in einen Kaufvertrag zwischen deinem Vermieter und einem Dritten (Käufer) einzutreten zu den gleichen Konditionen.
Das gilt so in erster Lnie bei erstmaliger Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum, aber da das hier explizit im Mietvertrag steht, vielleicht auch hier?
Das gilt so in erster Lnie bei erstmaliger Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum, aber da das hier explizit im Mietvertrag steht, vielleicht auch hier?