1. Kauf bricht Miete nicht
2a. Umwandlung in Eigentumswohnungen ist wann erfolgt? Gehört der Vermieterin das ganze Haus?
2b. Eigenbedarfskündigung zwar möglich, sofern Umwandlung vor Beginn Eures Mietvertrages erfolgt ist, aber mit relativ langen Fristen
2c. Eigenbedarfskündigung unmöglich (Sperrfrist), sofern die Aufteilung in Eigentumswohnungen erst jetzt erfolgt ist
3. Objekt ist schon recht alt. Wie sieht es mit den Instandhaltungsrücklagen aus? Zustand des gesamten Hauses ==> ggf. steht eine neue Heizung an oder das Dach muss gemacht werden. Da trennt man sich gerne von einer Wohnung oder dem gesamten Haus.
Würden wir nicht kaufen wollen, würden wir die ordentliche Kündigung mit 6-Monatsfrist in unserem Fall kriegen und der Verkauf kommt im Anschluss.
So würde ich es auch machen - auch wenn es scheiße ist, aber eine unvermietete Wohnung lässt sich besser verkaufen. Besonders bei der hohen Kaufpreisforderung.
ABER: Wie soll eine reguläre Kündigung begründet werden? Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist gesetzlich ausgeschlossen!
Trotz der 1A Lage würde ich es mir sehr gut überlegen. Immerhin bindet Ihr Euch eine - nach Euren Aussagen - zu teure Wohnung ans Bein. Und wer weiß, was in den nächsten Jahren aus der Eigentümergemeinschaft für eine Renovierungsorgie bevorsteht.