Unerwarteter Verkauf von gemieteter Wohnung. Optionen?

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C

chand1986

Danke erstmal. Das waren auch unsere ersten Gedanken. Die ersten Gedanken müssen aber ja nicht stimmen…

Würden wir nicht kaufen wollen, würden wir die ordentliche Kündigung mit 6-Monatsfrist in unserem Fall kriegen und der Verkauf kommt im Anschluss.

Mir macht der Preis Sorgen. Nicht, weil wir uns das nicht leisten könnten sondern, weil die Differenz zur Wertfindung der Bank so groß sein könnte, dass in der kurzen Zeit bis zum anvisierten nächsten Kauf ein Verlust entsteht (oder habe ich hier einen Denkfehler?).
 
J

Joedreck

Ich würde nicht zwingend kaufen. Je nach Preis geht da richtig Kohle drauf. Die Kaufnebenkosten sind einfach hoch. Mit Glück kommt es bei Wertsteigerung vll zu einer schwarzen Null.
Woanders mieten muss nicht unbedingt kompliziert sein. Makler für die Suche beauftragen und Umzugsfirma alles machen lassen. Kostet auch Geld, man bindet sich allerdings nicht. Und 4 Jahre sind ja kein Übergang. Übergang sind ein paar Monate
 
B

Benutzer200

1. Kauf bricht Miete nicht
2a. Umwandlung in Eigentumswohnungen ist wann erfolgt? Gehört der Vermieterin das ganze Haus?
2b. Eigenbedarfskündigung zwar möglich, sofern Umwandlung vor Beginn Eures Mietvertrages erfolgt ist, aber mit relativ langen Fristen
2c. Eigenbedarfskündigung unmöglich (Sperrfrist), sofern die Aufteilung in Eigentumswohnungen erst jetzt erfolgt ist
3. Objekt ist schon recht alt. Wie sieht es mit den Instandhaltungsrücklagen aus? Zustand des gesamten Hauses ==> ggf. steht eine neue Heizung an oder das Dach muss gemacht werden. Da trennt man sich gerne von einer Wohnung oder dem gesamten Haus.
Würden wir nicht kaufen wollen, würden wir die ordentliche Kündigung mit 6-Monatsfrist in unserem Fall kriegen und der Verkauf kommt im Anschluss.
So würde ich es auch machen - auch wenn es scheiße ist, aber eine unvermietete Wohnung lässt sich besser verkaufen. Besonders bei der hohen Kaufpreisforderung.
ABER: Wie soll eine reguläre Kündigung begründet werden? Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter ist gesetzlich ausgeschlossen!

Trotz der 1A Lage würde ich es mir sehr gut überlegen. Immerhin bindet Ihr Euch eine - nach Euren Aussagen - zu teure Wohnung ans Bein. Und wer weiß, was in den nächsten Jahren aus der Eigentümergemeinschaft für eine Renovierungsorgie bevorsteht.
 
Tolentino

Tolentino

Ich hatte zwar weiter oben geschrieben, dass Eigenbedarfskündigung nicht so schwer so, aber so wie gerade beschrieben darf der nicht herangezogen werden. Also die Verkäuferin darf nicht den Verkauf als ihren Eigenbedarf angeben! Das darf nur der Käufer der aber selbst oder einen engen Verwandten einziehen lassen muss
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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