Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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H

HnghusBY

Ich würde nicht gleich mit dem Anwalt kommen. Letztendlich willst du noch einiges vom GU und da würde ich erst einmal reden und dann die Geschütze auffahren. Rechtsberatung ist absolut OK, aber den Anwalt schickst du erst wenn es da wirklich Probleme gibt
Absolut, ich werde mich nur beraten lassen. Rechtlich hat der Brief auf den Vertrag denke ich keine Auswirkung, ist eben nur doof wenn ich jetzt nicht reagiere und die erst vier Monate vor vertraglichem Termin anfangen zu bauen. Dann habe ich das Problem im Nachhinein.
 
11ant

11ant

Muss sich ja nicht auf Corona beziehen. Das ukrainische Abenteuer des WP hat die Handelsströme nicht unwesentlich verkompliziert.
Nun ja, nach Ostern kommt Pfingsten, ... - wer einen Grund sucht, auf das Unwissen des Kunden betreffend der "höheren Gewalt" zu spekulieren oder sonstwegen später anzufangen, der findet ihn. Das besang Otto Reutter in "der gewissenhafte Maurer" bereits 1920.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Habt ihr aktuell auch Terminprobleme/Verzug beim Bau?
In unserem Vertrag von Nov. 2020 stand auch, dass Pandemiebedingte Verzögerungen nicht zur Bauzeit gerechnet werden.

Baubeginn bei uns war August 21, geplante Abnahme 8.4.22 (vertraglich festgehalten ist die Übergabe zum 11.5.)

Wir bauen Massiv und was das Material angeht, hatten wir null Probleme. Alles war da und teilweise lag das Material schon da, aber die Handwerker waren zu beschäftigt (beim Dach decken z. B.).

Aktuell hatten 2 Dinge Verzögerungen (Verspätung von Einbau des Wasser- und E-Zähler und 3 Tage Ausfall des Bautrockners) aber ob die auch dazu führen, dass der Übergabetermin nicht gehalten werden kann… Bisher haben wir keine Info in die Richtung bekommen.
 
H

HnghusBY

In unserem Vertrag von Nov. 2020 stand auch, dass Pandemiebedingte Verzögerungen nicht zur Bauzeit gerechnet werden.

Baubeginn bei uns war August 21, geplante Abnahme 8.4.22 (vertraglich festgehalten ist die Übergabe zum 11.5.)

Wir bauen Massiv und was das Material angeht, hatten wir null Probleme. Alles war da und teilweise lag das Material schon da, aber die Handwerker waren zu beschäftigt (beim Dach decken z. B.).

Aktuell hatten 2 Dinge Verzögerungen (Verspätung von Einbau des Wasser- und E-Zähler und 3 Tage Ausfall des Bautrockners) aber ob die auch dazu führen, dass der Übergabetermin nicht gehalten werden kann… Bisher haben wir keine Info in die Richtung bekommen.
Klingt ja ganz reibungslos, danke für die Rückmeldung und vor allem weiterhin alles Gute für die letzten Monate!
 
J

Joedreck

Ich würde auf jeden Fall vorher den Anwalt konsultieren. Das Schreiben kann nämlich durchaus Auswirkungen haben. Nämlich, dass der AN rechtzeitig auf den Verzug aufmerksam gemacht hat und dadurch aus den Verpflichtungen dahingehend raus ist. Insbesondere, da er von höherer Gewalt spricht, liegt das Verschulden dann nicht bei ihm.
Also Anwalt aufsuchen und ein Schriftstück fertig machen.
Den AN anrufen und das Gespräch suchen. Ist dieser nicht einverstanden mit dem Setzen eines akzeptablen Übergabetermins, das Schreiben form- und fristgerecht absenden.
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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