Gibt es denn einen pönalisierten Fertigstellungstermin?
"Die Bezugsfertigkeit wird vereinbart für 9 Monate nach Baubeginn, geplant für den XX.XX.2022".
Sofern ein Verzug durch den GU verschuldet ist, ist eine Vertragsstrafe festgehalten. Das Datum steht im Vertrag natürlich ohne XX.XX.
Zitat aus Vertrag:
"Firma XY kommt mit der Bezugsfertigkeit nicht in Verzug, solange die von ihr geschuldete Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat (§248 Abs. 4 Baugesetzbuch)" - Das witzige dabei ist, dass der §248 keinen Absatz 4 hat und es dort auch in Absatz 1&2 um Zinseszins geht. Ich habe natürlich vor Unterschrift alle Paragraphen geprüft und dem GU mitgeteilt, dass der Paragraph an der Stelle Quatsch ist. Er hat sich dazu "mal eine Notiz gemacht". Soll mir kein Schaden sein, wenn er falsche Paragraphen einsetzt die nichts mit dem Vertrag zu tun haben. Zumindest sofern sie nicht zu meinen Lasten agieren.