Ja, insbesondere wenn er den Zugang beweisen kann (auch konkludent, z.B. wenn man ihn nachweislich daraufhin kontaktiert), sollte man seine Behauptung der höheren Gewalt wohl nicht unwidersprochen lassen.Ich würde auf jeden Fall vorher den Anwalt konsultieren. Das Schreiben kann nämlich durchaus Auswirkungen haben. Nämlich, dass der AN rechtzeitig auf den Verzug aufmerksam gemacht hat und dadurch aus den Verpflichtungen dahingehend raus ist. Insbesondere, da er von höherer Gewalt spricht, liegt das Verschulden dann nicht bei ihm.
dass der GU merkt, er bzw. sein letzte Woche wegen Unfähigkeit gefeuerter Ex-Mitarbeiter hat sich verkalkuliert ...Welche Gründe kann es dafür geben, nach gerade mal ca. 2,5 Monaten aus dem Vertrag rauszuwollen?
Das ist sehr unwahrscheinlich, es gibt nur zwei und die sind nach wie vor zuständig :)dass der GU merkt, er bzw. sein letzte Woche wegen Unfähigkeit gefeuerter Ex-Mitarbeiter hat sich verkalkuliert ...