Kurzes Update:
Der Anwalt sagt das gleiche wie ich und einige hier auch. Höhere Gewalt sieht er bei Corona nicht mehr, wir sollen schriftlich klar widersprechen und den Verzug nicht hinnehmen, zugleich auf die Vertragsstrafe hinweisen. Außerdem sollen wir anbringen, was uns bei Verzug belastet, z.B. Bereitstellungszins etc.
Telefonat mit Geschäftsführer war sehr angenehm, ich kann die Situation um Stahlmangel etc. verstehen, es kann auch sein, dass unser Bauvorhaben nicht von Verzögerungen betroffen sein wird. Der Brief war wohl eine Reaktion um sich vermeintlich "rechtlich" abzusichern. Ein anderer Bauherr hat wohl ziemlich Stress gemacht weil die Baustelle nicht fertig wurde. Der Preis bleibt natürlich und mir wurde versichert, dass man alles Mögliche tun würde.
Jetzt heißt es abwarten wann es tatsächlich los geht. Wichtig ist, dass wir unseren Standpunkt klar und schriftlich geäußert haben. Laut Anwalt lässt sich durch das Schreiben des GU das vertraglich festgehaltene Datum nicht so einfach aushebeln.