Na ja, wenn der Architekt aber AG ist, dann ist er auch GU/GÜ und hat somit nur zweitrangig den Hut "Architekt" auf. Beim klassischen Architektenbau ist der Bauherr der AG.
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Sicher. Allerdings wird der Hebel, den man gegenüber einem Handwerker hat, in aller Regel völlig überschätzt, gerade wenn es um den Rohbau geht und man fertig werden will bzw. muss.
Denn was wäre in diesem Fall die Konsequenz?
Die Wand steht falsch und wenn man nicht das Glück hat oder so clever war, die Geschossdecke von einer anderen Firma herstellen zu lassen, als das Mauerwerk, dann wird der Maurer solange nicht weitermachen, bis diese Frage geklärt ist.
Man muss einfach gucken, wofür es sich lohnt eine Welle zu machen, nämlich substanzielle, bauschädliche Mängel... oder wo es nur darum geht, dass man die Küchenschränke um 10cm eindampfen muss, was in aller Regel absolut kein Problem darstellt, weil es Unterschränke als 40er, 50er, 60er, 80er, 90er und 100er gibt. Gegen Aufpreis kriegt man sogar 70er glaube ich, bei einigen Herstellern.
Einen Streit mit dem Rohbauer vom Zaun brechen, weil die Küchenzeile 3,98, statt 4,01m ist... ok, wer keinen Bedarf hat das Haus in den nächsten 2, 3 Jahren zu bewohnen, bitte. Vermutlich werden selbst Gerichte urteilen, dass eine Änderung der Mauer in keinem Verhältnis zum Schaden steht.