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Vetti007
Aber auch Deine Quellen sagen genau das gleiche wie meine:Bei mir
Gibt es dafür noch andere Quellen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dem nicht so ist. Meine Quellen bestätigt das ja auch.
w w w.cash-online.de/Versicherungen/2013/arbeitslosengeld-bu/159966
w w w.versicherungsarchiv.de/00428/was-geschieht-bei-ueberversicherung/
"Eine Verhältbnismäßigkeit sollte aber auch hier gegeben sein, dies wird in der Regel durch den Versicherer auch abgefragt und im Zweifelsfall geprüft. Auch hier lohnt es sich also nicht, eine zu hohe Versicherungssumme abzuschliessen, zumal bei gleichzeitiger Erwerbsminderung (voll oder halb) zusätzlich noch staatliche Leistungen erbracht werden und die Höhe der versicherten Rente natürlich auch den Beitrag bestimmt."
Ich hatte vergangene Woche einen Termin bei meinem neuen Finanzberater, und auch der hat mir bestätigt, dass die Leistung aller Versicherungen zusammen, die im jeweiligen Fall leisten müssen, maximal so hoch wie das Nettoeinkommen, bei manchen BU-Versicherungen auch nur 80 % davon betragen darf.
Mein alter Versicherungsberater hat mich nicht darauf hingewiesen, und ich habe eine BU-Versicherung abgeschlossen, die mein Vollzeitgehalt ersetzt hätte, obwohl ich nur Teilzeit arbeite. Im Versicherungsfall hätte ich also gar nicht die volle Leistung erhalten, ganz zu schweigen davon, wenn das Versorgungswerk mir auch eine BU gezahlt hätte wegen 100 %iger Berufsunfähigkeit.
Den Beitrag habe ich aber für die Absicherung des Vollzeitgehaltes bezahlt, und der Versicherungsberater hat auch die Prämie dafür kassiert.
Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch den Versicherer erfolgt wie bei vielen Versicherungen oft auch erst im Schadensfall.