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Scout
wahrscheinlich Altbestand als es die 3 Meter Grenzabstand so noch nicht gab. In meinem Heimatdorf in Bayern gibt es auch zahlreiches altes Gehuschel das wäre alles nach heutigen Maßstäben auch nicht im Ansatz planbar gewesen: Drecksecken von 70 oder 120 cm zwischen zwei Häusern, Häuser, die in einem Eck zusammentreffen, direkt ohne Gehsteig an die Straße gebaut usw. Zu Zeiten als die Lehnherren aber noch "Kurfürst von Mainz", "Fürstbischof von Würzburg", "Bayerischer König" oder "Deutscher Kaiser" hießen ging sowas noch sehr wohl.Dann ist aber die Frage, wie das Haus auf Flurstück 73 jemals genehmigt wurde?
Und bloß weil der Lehnherr wechselte musste (außer im Besonderen) bislang noch nie Altbestand untergepflügt werden. Das neue Baurecht gilt dann immer nur für Neubau oder ggf. Umbau. Mit den Ausnahmen Brandschutz und ggf. Umweltrecht.