Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?

5,00 Stern(e) 6 Votes
D

darksun

Ja,
ich denke wir haben uns so geeinigt, das jeder mit Leben kann, wobei ich doch davon ausgehe, das wir ihm etwas zu viel entgegen gekommen sind.

Von den zwei zusätzlichen L-Steinen (also 2 Meter) an seiner Garagenseitenwand zahlt jeder einen.

Er hat uns einen ersten Architektenentwurf gezeigt auf dem Dargestellt war, das beide Garagen hinten auf gleicher "Tiefe" enden würden (durch unterschiedliche Hauslängen, Garagenpositionen und Garagenlänge).
In der ca. 9 monatigen Planungsphase war dieser Stand wegen Umplanungen bei uns und ihm aber nach ca. 3 Monaten aber "hinfällig" ...
und lange vor Garagenbestellung und Erdaushubarbeiten klar und bekannt, das seine Garage knapp 2m weiter hinten im Erdreich endet als unsere.

Letztlich alles ein Problem der Kommunikation, besonders vom Architekt bin ich enttäuscht, hat er uns doch nie darüber informiert oder auf späteren Plänen gezeigt, dass die beiden Häuser nicht auf einer "Linie" stehen ... und somit auch die Garagen hinten versetzt sind mit der jetzt strittigen Folge ....
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Garage / Carport gibt es 584 Themen mit insgesamt 5847 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bedeutung raumwirksamer Garagen 13

Oben