Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

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Zuletzt aktualisiert 03.05.2025
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I

ITSM2025

Du schreibst, dass Du dich getäuscht fühlst, lieferst aber auch auf Nachfrage keine Belege - weder zu den "bunten Bildern", die Du Deine Entscheidungsgrundlage nennst, noch auf einen konkreten Passus in Deinem Vertrag, der Dir die Wohnfläche Deiner Erwartungshaltung zusichert. So kann Dir keiner helfen außer sich mit aufzuregen und "oh, das ist aber schlimm" schreiben und Forderungen vorschlagen, die sie nicht vertreten müssen und auch nicht durchsetzbar sind. Ich hielte es für schädlich, jemanden in falschen Vorstellungen zu bestärken und schaden will ich hier niemandem im Form.


Du hast nicht verstehen wollen, oder verstanden, was ich geschrieben habe. Kennen wir beide ja schon.
Die Skizzen habe ich alle hochgeladen und sämtliche relevante Passagen aus dem Angebot und der Bauleistungsbeschreibung hier reingeschrieben. Eine feste im Vertrag zugesicherte Wohnfläche gibt es nicht. Es gibt aber die Skizzen, die mir vor Vertragszeichnung inkl. Raumflächen nach DIN erstellt worden sind. Die werden ja wohl nicht Makulatur sein oder? Auf was soll ich denn sonst meine Entscheidung für oder gegen Treffen? Wenn ich bei VW eben Campervan mit Dachaufsatz im Prospekt, vor Kauf sehe, werde ich doch nicht einen ohne bei Lieferung akzeptieren.
 
M

MachsSelbst

Du hast nicht verstehen wollen, oder verstanden, was ich geschrieben habe. Kennen wir beide ja schon.
Doch doch, ich verstehe schon. Du hälst es für üblich, dass man die Außenwände nach innen vergrößert, weil alles andere unzumutbaren Aufwand für den Bauunternehmer darstellt.
Und das ist Quäse.

Den Passus im Vertrag will ich sehen, der besagt, dass die zugesagten m² reduziert werden, wenn man dickere Außenwände möchte.
 
I

ITSM2025

Bin fassungslos. Sicherlich, wenn eine Wand schon steht und 2cm zu weit links oder rechts oder das Fenster ist 5cm zu weit links. Schwamm drüber, kann man ohne großen Aufwand nicht mehr ändern.

Aber wenn die Planung mal eben 6% Wohnfläche abzieht, weil er keine Lust hat die Statik neu zu rechnen?

Ich würd mir nen neuen Baupartner suchen, mit Fairness hat das nix zu tun. Der will einfach nicht, das wird dir im Bauablauf noch öfter auf die Füße fallen.
Genau so sehe ich das auch, danke. Ich verstehe auch jetzt nicht so ganz, was an meinem Fall nicht nachvollziehbar ist und welche Details hier noch fehlen, die beweisen, dass ich einfach nur ein schlechter Mensch bin der den GU veräppeln will. Ich habe alles beschrieben wie vorgefallen. Ich habe nichts verheimlicht.
 
H

hanghaus2023

Aus Deiner Sicht hast Du Recht.

Der GU sieht das natürlich ganz Anders. Der will Kosten sparen. Entweder aus Gewinnmaximierung oder Verlustreduzierung.

Somit hat der verständlicher Weise die Außenmaße gleich gelassen.

Ein Schelm der denkt das so etwas ausversehen passiert.

Gibt es das Grundstück und der Bebauungsplan her das Haus zu vergrößern?

MMn hast Du mit der Beauftragung der Mehrkosten wegen KfW40 die Veränderung der Wanddicke beauftragt. Aber in keinster Weise einer Verkleinerung der WF zugestimmt.

Du kannst ja wegen der Verkleinerung der WF Minderkosten anmelden. Der GU würde (wird) wegen der Vergrößerung der Aussenabmessungen auch Mehrkosten geltend machen. Es wurde ja im Vertrag Abmessung als verbindlich erklärt. Aber mMn eben keine Wohnfläche.

Auf den Ausgang bin ich mal gespannt.
 
wiltshire

wiltshire

Es gibt aber die Skizzen, die mir vor Vertragszeichnung inkl. Raumflächen nach DIN erstellt worden sind. Die werden ja wohl nicht Makulatur sein oder?
Genau darum geht es. Sind diese Skizzen genau DIR erstellt worden, oder handelt es sich um Musterskizzen, die bei der Entscheidung für den Haustyp / Grundriss allgemein verwendet werden. Im Zusammenhang mit dem von Dir aus dem Vertrag zitierten Passus "erstrangig vor Zeichnungen" ist genau das entscheidend dafür, ob Du einen Anspruch ableiten kannst oder nicht.

dass ich einfach nur ein schlechter Mensch bin der den GU veräppeln will.
Es ist ganz bestimmt nicht ansatzweise meine Absicht Dich in irgend einer Art und Weise zu beurteilen. Du wirst auch kein Wort finden, in dem ich das mache - nachlesbar.
Ich möchte Dich in keinem Fall darin bestärken voller Wut und Enttäuschung sehenden Auges vor eine Wand zu rennen. Ich fände das unfair. Manche Sachen sind leicht geschrieben, wenn man selbst kein Risiko trägt. Die Situation zwischen Dir und Deinem Baupartner ist aber auf eine Art und Weise angespannt, dass die Lösung darüber entscheiden kann, ob Du gut und zufrieden durch den Bau kommst oder nicht.

Wenn klar ist, dass die bunten Zeichnungen, auf Die Du Dich beziehst ein individuell für Dich angefertigter und damit elementarer Bestandteil der Beratung war, hast Du eine Chance etwas zu erreichen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Du das nicht weißt, kannst Du es ja in Erfahrung bringen. Wenn diese Bilder nicht speziell für Dich erstellt wurden mag es in der Kommunikation blöd gelaufen sein, aber ein Streit darüber würde mehr schaden als es nutzt. Dieser Unterschied ist fein, aber wichtig.

MMn hast Du mit der Beauftragung der Mehrkosten wegen KfW40 die Veränderung der Wanddicke beauftragt. Aber in keinster Weise einer Verkleinerung der WF zugestimmt.
Das sieht so aus. Die Frage ist daher, ob es einer Zustimmung der Veränderung der Wohnfläche zu den "bunten Bildern" bedurft hätte. Diese entscheidet nämlich, ob es eine tatsächliche "Verkleinerung der Wohnfläche" ist oder der Vergleich zwischen der Wohnfläche auf den bunten Bildern und der vertragsgemäßen Zeichnung überhaupt relevant ist.
 
I

ITSM2025

Aus Deiner Sicht hast Du Recht.

Der GU sieht das natuerlich ganz Anders. Der will Kosten sparen. Entwer aus Gewinnmaximierung oder Verlustreduzierung.

Somit hat der verständlicher Weise die Außenmaße gleich gelassen.

Ein Schelm der denkt das so etwas ausversehen passiert.

Gibt es das Grundstück und der Bebauungsplan her das Haus zu vergrößern?

MMn hast Du mit der Beauftragung der Mehrkosten wegen KfW40 die Veränderung der Wanddicke beauftragt. Aber in keinster Weise einer Verkleinerung der WF zugestimmt.

Du kannst ja wegen der Verkleinerung der WF Minderkosten anmelden. Der GU würde (wird) wegen der Vergrößerung der Aussenabmessungen auch Mehrkosten geltend machen. Es wurde ja im Vertrag Abmessung als verbindlich erklärt. Aber mMn eben keine Wohnfläche.

Auf den Ausgang bin ich mal gespannt.
Danke für deinen Beitrag!

Ja, Grundstück und Bebauungsplan geben das auf jeden Fall her. Daran kann es nicht scheitern.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2025
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