Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2025
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A

Arauki11

Die Differenz ist nun ein Verlust von 9.57 m².
Also hast Du nun um 1,57qm noch mehr Recht, Du lässt nicht locker.
Es zweifelt doch Niemand daran, dass Du Deine gewünschte Wohnfläche bauen sollst oder dass hier entweder unsaubere Machenschaften, ein Missverständnis oder sonstwas vorliegt, ob das 8 oder 18qm sind....die Frage ist es doch, wie Du das schnellst- und bestmöglich herausfindest, Du Dich zur Sicherheit auch nochmal selbst hinterfragst und -nun kommts- was Du danach machst.
Von Dir lese ich "Fass aufmachen", juristischen Weg usw., also offenbar glaubst Du, damit Jemanden erschrecken zu können und verkennst, dass Du Dir damit letztlich nur selbst schadest und mit höchster Wahrscheinlichkeit dann eben doch nicht "Dein" Recht bekommst, weil solche Gerichte erfahrungsgemäß Kompromisse anstreben. Wie kann man nur so seine Energie verpulvern, da wird der Anwalt noch öfter Arbeit bekommen.
Den zumindest nachdenkenswerten Hinweis, dass Du Dir selbst schon einige, genauso teure Quadratmeter sinnlos verschenkt haben könntest überliest bzw. ignorierst Du, was mich dann doch wundert im Hinblick auf Deine Aussagen des 15-jägrigen Sparens und der Verlustrechnung pro qm.
Wenn der GU nun also seine Gemeinheit eingesteht und Dir die 9,x qm wieder zurückgibt UND Du noch Deine evtl. verschenkten qm korrigieren würdest hättest Du ja doppelt soviel Geld gespart. Da aber wiederum ist es dann nicht mehr ganz so schlimm, wenn €20.000.- evtl. unnütz verblasen werden.
Am Geld kann es dann also nicht liegen - mir erscheint es eher am Recht haben.
Ich bin gespannt, ob Du Dein Ergebnis mit dem GU hier genauso offen mitteilst. Es bleibt spannend.
 
11ant

11ant

Du hast mich nur leider falsch verstanden. Der Auftrag vor Vertragsunterschrift war ein KfW 40 Einfamilienhaus aus 17,5er Kalksandstein + Dämmung (hier habe hier keine Maßvorgaben genannt) + 11,5er Klinker. Wie breit die Dämmung sein muss, um KfW 40 zu erreichen, wusste ich nicht. Das habe ich dem GU überlassen. Daraufhin hat dieser mir euch vorliegende, bunte Zeichnungen erstellt. Ich habe darauf vertraut, dass diese Zeichnungen bereits den Wandaufbau entsprechend KfW 40 Anforderungen entsprechen und wir uns über angegebene Flächen freuen können. Ich habe niemals geschrieben, dass der Wandaufbau komplett in seiner Breite bitte 425er Kaliber entsprechen soll. Nach Unterschrift hat mir der GU die Info samt Bauantragszeichnungen übersandt, dass vorher ein 425er Wandaufbau kalkuliert war, der sich jetzt leider Gottes um 6,5 cm verbreitert: [ / ]
Ich habe als Vorgabe, wie bereits gesagt, Kalksandstein 17,5 + Dämmung + 11,5er Klinker dem GU bei erstem Kontakt genannt. Keine weiteren Angaben zur Dicke der Dämmung und vor allem nicht zur gesamten Wanddicke. Ich bat außerdem darum, dass ganze als eh40 auszuführen. Ich hatte darauf vertraut, dass die erstellten Skizzen bereits den Anforderungen zum eh40 entsprachen und wir uns über die angegebenen Flächen freuen dürfen. Von 425er Kaliber hab ich nie was gesagt. Woher soll ich denn als Laie wissen, wie dick die Dämmung sein soll? Daraufhin habe ich den Auftrag erteilt.
Ich habe Dich nicht falsch verstanden. Du hast nicht ausdrücklich "Kaliber 425" gewünscht, da ist richtig. Aber Du hast eine Gesamtwandstärke wie in den bunten Zeichnungen erwartet, obwohl die notwendigen Architektenleistungen da noch nicht abgeschlossen waren und die bunten Zeichnungen noch auf Konsistenz zu überprüfende Zielverabredungen waren. Eventuell sollte der GU diesbezüglich die Aufklärung der Kunden noch verbessern. Ich persönlich halte es auch für besser, den Aufwand des GU für die Ausarbeitung der Pläne über die "Kautionslösung" (Planungsleistungen werden vorab bezahlt und im Auftragsfall verrechnet) als mit der Methode "endgültige Zeichnungen erst nach Vertragsunterschrift" abzusichern. Natürlich muß das beiden Laien (= Dir wie auch dem Bauzeichner oder Kundenberater) nicht auffallen, daß die Standard-Wandstärke wohl mit EH40, nicht jedoch mit dem Widerspruch EH40 und Kalksandstein funktioniert.
Kurze Zeit später wurden mir die Bauantragszeichnungen und die, wie bereits genannte, weitere Info zugesandt:
"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich."
Die Formulierung, die Wandstärke 49 cm sei "zwingend erforderlich Punkt" ist ungeschickt gewählt. Richtig müßte es heißen, sie sei "zwingend erforderlich Komma wenn Sie auf Kalksandstein für die konstruktive Mauerschale bestehen". Man hätte hier den Dialog mit Dir suchen und Dich darüber beraten können, daß es da mehrere Auswege gibt, nämlich:
1. Erhöhung der Dämmstärke zum Ausgleich des gewählten Materials Kalksandstein, um den Preis einer außersystematischen Gesamt-Wandstärke;
2. Erhöhung der Dämmstärke zum Ausgleich des gewählten Materials Kalksandstein, bei Erhöhung der Gesamtwandstärke um einen ganzen Quantensprung auf 49 cm;
3. Austausch des gewählten Materials Kalksandstein gegen Porenbeton zum Beibehalt der Wandstärke wie gezeichnet.

Wie ich jetzt weiter vorgehen hatte ich ja geschrieben. Ich weiß mir leider nicht anders zu helfen, dass muss ich so ehrlich sagen. Und ja, natürlich werde ich erstmal sachlich an die Sache herangehen und einfach nur darum bitten, die Wände so nach außen zu verschieben, dass die vertraglich geschuldeten Raumflächen zumindest wieder einigermaßen stimmen. Im übrigen hatte ich eben noch mal nachgerechnet, da jetzt auch endlich mal frei und mit etwas klarerem Kopf.
Die ursprünglich geplante Wohnfläche betrug 164.84 m² nach DIN.
Die neue Wohnfläche beträgt 155.27 m² nach DIN.
Die Differenz ist nun ein Verlust von 9.57 m².
Ich sagte bereits, wie Du Dir ganz leicht helfen kannst, nämlich mit einer simplen eMail:
"Ich bin von der mir als erforderlich genannten Gesamtwandstärke überrascht und betrachte die mir vormals kommunizierten Raumgrößen als vereinbart. Bitte verlegen Sie die Wandstärkenerhöhung auf die Außenseite, auch wenn sich die Außenmaße des Hauses - im Zusammenhang auch in der Höhe - dadurch vergrößern."

Es waren harmlose Kommunikationsmängel. Zum "Problem" wurden sie nur in Deinem Kopf.
Entdämonisiere sie, indem Du sie wieder als Kommunikationsmängel behandelst.
 
K a t j a

K a t j a

Die Differenz ist nun ein Verlust von 9.57 m².
Mach Dich nicht verrückt! Ich sehe es genauso wie Du. Allerdings bringt es auch gar nix, gleich die Anwaltkeule zu schwingen. Erstmal reden. Standpunkt darlegen, diskutieren und am Ende vermutlich nachverhandeln. Das Geld, was Du dem Anwalt geben müsstest, kannst Du lieber als Verhandlungsmasse im Hinterkopf behalten. Außerdem solltest Du auch abwägen, ob Du anderswo wirklich besser kämest.
Und immer erstmal in Ruhe drüber schlafen. So wie jetzt... Gute Nacht!
 
M

MachsSelbst

Dass ein Gericht hier einen Kompromiss anstreben würde, halte ich für ziemlich weit hergeholt. Denn hier ist ja noch gar nix passiert, was in der Behebung einen unzumutbaren Aufwand für den Bauunternehmer darstellen würde.

Kompromisse werden gemacht, wenn der Rohbau schon steht und man nix mehr ändern kann, ohne alles wieder abzureißen.
Kompromisse werden gemacht, wenn der Estrich liegt und ein Heizkörper vergessen wurde. Sowas halt.

Abgesehen davon, würde ich nen Prozess gegen einen Bauunternehmer in dieser Phase niemals auch nur denken.
Mit dem Bauunternehmer sprechen und darum bitten die Wohnfläche beizubehalten.
Bringt das nix, dann muss man sich einen anderen suchen. Vertrag dann kündigen und gucken, ob der Bauunternehmer überzeugt genug ist im Recht zu sein, dass er eine Entschädigung für seine "erbrachten Leistungen" einklagt.
Ich vermute eher nicht.
 
A

Arauki11

Mit dem Bauunternehmer sprechen und darum bitten die Wohnfläche beizubehalten.
Bringt das nix, dann muss man sich einen anderen suchen. Vertrag dann kündigen und gucken, ob der Bauunternehmer überzeugt genug ist im Recht zu sein, dass er eine Entschädigung für seine "erbrachten Leistungen" einklagt.
Na dann sind wir ja endlich mal (m)einer Meinung, genau das war mein Vorschlag und nicht nur meiner. Klar miteinander sprechen, danach ebenso klar entscheiden.
Dass ein Gericht hier einen Kompromiss anstreben würde, halte ich für ziemlich weit hergeholt. Denn hier ist ja noch gar nix passiert, was in der Behebung einen unzumutbaren Aufwand für den Bauunternehmer darstellen würde.
Da du gerne mit Deine Berufserfahrung in einem speziellen Bereich wirbst solltest Du ebenso erkennen, wo Dir diese fehlt.
Zvilprozesse enden in ganz besonders hohem Maß mit Vergleichen, eher selten bekommt Jemand die gewünschten 100% recht und das nicht, weil die Sachlage nicht klar erkennbar wäre, sondern oft auch aus rein ökonomischen Gründen. Auch deswegen ist ein Hinweis auf den juristischen Weg oftmals ein Schuß bzw. zumindst ein Querschläger dessen ins eigene Knie. Vor dieser, als evtl. zielführend erachteten "Drohgebärde" wollte ich den TE warnen.
Ich vermute eher nicht.
Von Vermutungen und Hoffnungen hatte ich dem TE ebenso abgeraten und das offene, klärende Gespräch empfohlen, so wie Du es eingangs ja auch erläutert hast.
 
Tolentino

Tolentino

Übrigens können Energiestandards bzw der Nachweis Ihrer Einhaltung auf zwei Arten gerechnet werden. Entweder pauschal, dann muss jedes Bauteil (Dach, Außenwände, Fenster, Boden) einen bestimmten U-Grenzwert einhalten. Der wird hier wohl gerissen, wg. KSS.
Aber es gibt auch die genaue Gesamtberechnung. Dann wird der Transmissionswärmeverlust des gesamten Gebäudes Raum für Raum durchgerechnet und so kann die geringere Dämmung eines Bauteils mit der besseren Dämmung eines anderen kompensiert werden. Das wird halt teurer (sowohl der Nachweis, als auch ziemlich wahrscheinlich die Umsetzung) aber das wäre auch noch eine Möglichkeit, wie man die Wandstärke auf original lassen könnte.
Außerdem könnte man natürlich noch den Dämmstoff verbessern. Wird auch teurer, aber hey, wenn es einem wichtig ist, kann man auch Vakuumplatten verbauen lassen (nicht ganz ernst gemeint).
In der Sache empfehle ich wozu hier viele andere geraten haben: Nach der Möglichkeit fragen, die Nettofläche beizubehalten. Dazu sollte der GU mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen anbieten können.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2025
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