Du hast mich nur leider falsch verstanden. Der Auftrag vor Vertragsunterschrift war ein KfW 40 Einfamilienhaus aus 17,5er Kalksandstein + Dämmung (hier habe hier keine Maßvorgaben genannt) + 11,5er Klinker. Wie breit die Dämmung sein muss, um KfW 40 zu erreichen, wusste ich nicht. Das habe ich dem GU überlassen. Daraufhin hat dieser mir euch vorliegende, bunte Zeichnungen erstellt. Ich habe darauf vertraut, dass diese Zeichnungen bereits den Wandaufbau entsprechend KfW 40 Anforderungen entsprechen und wir uns über angegebene Flächen freuen können. Ich habe niemals geschrieben, dass der Wandaufbau komplett in seiner Breite bitte 425er Kaliber entsprechen soll. Nach Unterschrift hat mir der GU die Info samt Bauantragszeichnungen übersandt, dass vorher ein 425er Wandaufbau kalkuliert war, der sich jetzt leider Gottes um 6,5 cm verbreitert: [ / ]
Ich habe als Vorgabe, wie bereits gesagt, Kalksandstein 17,5 + Dämmung + 11,5er Klinker dem GU bei erstem Kontakt genannt. Keine weiteren Angaben zur Dicke der Dämmung und vor allem nicht zur gesamten Wanddicke. Ich bat außerdem darum, dass ganze als eh40 auszuführen. Ich hatte darauf vertraut, dass die erstellten Skizzen bereits den Anforderungen zum eh40 entsprachen und wir uns über die angegebenen Flächen freuen dürfen. Von 425er Kaliber hab ich nie was gesagt. Woher soll ich denn als Laie wissen, wie dick die Dämmung sein soll? Daraufhin habe ich den Auftrag erteilt.
Ich habe Dich nicht falsch verstanden. Du hast nicht ausdrücklich "Kaliber 425" gewünscht, da ist richtig. Aber Du hast eine Gesamtwandstärke wie in den bunten Zeichnungen erwartet, obwohl die notwendigen Architektenleistungen da noch nicht abgeschlossen waren und die bunten Zeichnungen noch auf Konsistenz zu überprüfende Zielverabredungen waren. Eventuell sollte der GU diesbezüglich die Aufklärung der Kunden noch verbessern. Ich persönlich halte es auch für besser, den Aufwand des GU für die Ausarbeitung der Pläne über die "Kautionslösung" (Planungsleistungen werden vorab bezahlt und im Auftragsfall verrechnet) als mit der Methode "endgültige Zeichnungen erst nach Vertragsunterschrift" abzusichern. Natürlich muß das beiden Laien (= Dir wie auch dem Bauzeichner oder Kundenberater) nicht auffallen, daß die Standard-Wandstärke wohl mit EH40, nicht jedoch mit dem Widerspruch EH40 und Kalksandstein funktioniert.
Kurze Zeit später wurden mir die Bauantragszeichnungen und die, wie bereits genannte, weitere Info zugesandt:
"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich."
Die Formulierung, die Wandstärke 49 cm sei "zwingend erforderlich Punkt" ist ungeschickt gewählt. Richtig müßte es heißen, sie sei "zwingend erforderlich Komma wenn Sie auf Kalksandstein für die konstruktive Mauerschale bestehen". Man hätte hier den Dialog mit Dir suchen und Dich darüber beraten können, daß es da mehrere Auswege gibt, nämlich:
1. Erhöhung der Dämmstärke zum Ausgleich des gewählten Materials Kalksandstein, um den Preis einer außersystematischen Gesamt-Wandstärke;
2. Erhöhung der Dämmstärke zum Ausgleich des gewählten Materials Kalksandstein, bei Erhöhung der Gesamtwandstärke um einen ganzen Quantensprung auf 49 cm;
3. Austausch des gewählten Materials Kalksandstein gegen Porenbeton zum Beibehalt der Wandstärke wie gezeichnet.
Wie ich jetzt weiter vorgehen hatte ich ja geschrieben. Ich weiß mir leider nicht anders zu helfen, dass muss ich so ehrlich sagen. Und ja, natürlich werde ich erstmal sachlich an die Sache herangehen und einfach nur darum bitten, die Wände so nach außen zu verschieben, dass die vertraglich geschuldeten Raumflächen zumindest wieder einigermaßen stimmen. Im übrigen hatte ich eben noch mal nachgerechnet, da jetzt auch endlich mal frei und mit etwas klarerem Kopf.
Die ursprünglich geplante Wohnfläche betrug 164.84 m² nach DIN.
Die neue Wohnfläche beträgt 155.27 m² nach DIN.
Die Differenz ist nun ein Verlust von 9.57 m².
Ich sagte bereits, wie Du Dir ganz leicht helfen kannst, nämlich mit einer simplen eMail:
"Ich bin von der mir als erforderlich genannten Gesamtwandstärke überrascht und betrachte die mir vormals kommunizierten Raumgrößen als vereinbart. Bitte verlegen Sie die Wandstärkenerhöhung auf die Außenseite, auch wenn sich die Außenmaße des Hauses - im Zusammenhang auch in der Höhe - dadurch vergrößern."
Es waren harmlose Kommunikationsmängel. Zum "Problem" wurden sie nur in Deinem Kopf.
Entdämonisiere sie, indem Du sie wieder als Kommunikationsmängel behandelst.