Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

4,60 Stern(e) 12 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2025
Sie befinden sich auf der Seite 14 der Diskussion zum Thema: Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)
>> Zum 1. Beitrag <<

M

MachsSelbst

Wie schon gesagt, wären es Kleinigkeiten, ok.
Der Maurer wirft die Steine schonmal 2cm daneben, man kann mal was vergessen, Leute können krank werden, kündigen, es kann auch mal einen Unfall geben, leider auch mit schlimmem Ausgang. Das ehrlich kommuniziert, dafür hat jeder Verständnis, auch wenn deswegen kein Kunde auf Vertragsstrafen verzichtet.
Das ist unternehmerisches Risiko.

Aber das ist hier doch was völlig anderes? Man will dickere Wände und der Bauunternehmer sagt "Ja gut, mach ich dir halt die Zimmer kleiner, ist einfacher für mich. Kostet natürlich Aufpreis."

Das ist kein Fehler, weil man es nicht besser wusste oder nicht aufgepasst hat. Das passiert auch nicht, weil 2 Mitarbeiter krank sind und die Planung die Putzfrau übernimmt.

Da will man gar nicht wissen, wie es bei richtigen Problemen zugehen wird.
 
A

Arauki11

@MachsSelbst
Vorausgesetzt, es ist genauso. Was soll der TE jetzt konkret machen, da ja jetzt schon bewiesen ist, dass der GU ihn bewusst und arglistig behandelt?
Ich habe es schon drölf Mal gefragt. Was nun und zwar ganz konkret ? Er weiß für sich schon, dass er behumpst wurde, warum ist er noch dort?
Nicht nur meckern - bitte einen konkreten, umsetzbaren und mit für den TE mit Sicherheit auch komplett erfolgreichen Alternativweg nennen.
Ich in gespannt. Ich habe keine Lösung für ihn.
 
11ant

11ant

Es beginnt ja damit, dass der TE als langer Mitleser hätte wissen müssen, dass er als Laie auf die Nase fällt.
Nein, es ist viel besser: der TE ist, obwohl wider besseren Mitlesens zu einem GU gegangen, an einen Guten geraten, der ihm seine ausgesprochenen Wünsche erfüllt (und das mit dem bisher unausgesprochenen "legen Sie die Mehrdicke bitte nach außen" vermutlich ebenfalls noch tun wird). Hervorragend!
 
I

ITSM2025

Überheblich finde ich eher, daß ich nur "ab und zu" wirklich brauchbare Tipps hätte oder meine Schreibweise inhaltsleer wäre. Im Gegenteil: ich sage selten nur daß, sondern oft sogar sehr ausführlich warum etwas ein Fakt ist - so muß niemand dem großen allwissenden 11anten etwas glauben, sondern bekommt es nachvollziehbar erläutert, jederzeit gerne auch laienverständlich. Für ein Proseminar Physik zur Entzauberung des Mythos vom Kalksandstein als einzigem scharfen Hund gegen den bösen Schall ist beim Otto Normallaien jedoch meist nicht der nötige Hintergrund vorhanden.

Mißverstanden / für unfreundlich gehalten werde ich auch im Real Life oft, das ist in der Kommunikation über die Sprachgrenze Asperger ./. Neurotypiker unvermeidlich. Und im Internet, wo rein schriftlich einfach die akustische, körpersprachliche, mimische usw. Dimension fehlen, muß ich entsprechend mehr Fehldeutungen aushalten. Aber sollte ich wirklich darauf verzichten, meine Sachkunde zu teilen, nur weil im Hochdeutschen meine Berliner Schnauze in den falschen Hals kommt ?


Der TE hat ein Mißverständnis mit seinem GU, das emotional betrachtet wie ein Problem aussieht, mehr nicht. "Schuld" ist ein großes, hartes und falsches Wort für die Ursachenbeiträge beider Seiten zu einem Mißverständnis. Fakt ist, daß es auf dem Weg zwischen einer als Verabredung interpretierten zeichnerischen Darstellung des Bauvertragsgegenstandes und einem Vorabzug der Bauantragszeichnungen zu einer Änderung gekommen ist, die der TE als Laie nicht erwartet hat und die ihn irritiert. "Schuld" hat er nur an seiner Haltung ggü. dem GU, sich "veräppelt" zu fühlen und hier im Forum einen Verbraucherschutz-Asylantrag zu stellen, was sachlich jedoch völlig unnötig ist (wie gesagt, am Beispiel der Änderung des Quergiebels hat der GU sogar bereits bewiesen, eben gerade kein schlitzohriger Kundenfresser zu sein). Ich habe dem TE dann den technischen Zusammenhang erläutert, worin der Konflikt aus bautechnischer Sicht besteht und daß ein Bauzeichner - als in diesem Laie wie auch der TE selbst - gar nicht dafür ausgebildet ist, diese Komplikation frühzuerkennen. Genau so wie der TE wohl nicht bewußt und bösartig dem GU eine unlösbare Aufgabe gestellt hat (baue mir die Außenwände in EH40 und mit Kalksandstein und im Kaliber 425), so wird sich auch der GU nicht die Hände gerieben haben (au fein, ich stelle dem die Grundfläche mit billigen Steinen voll und spare durch verringerte Wohnfläche teuren Innenausbau, er will es ja so). Sondern der GU hat hier die Kundenwünsche EH 40 und Kalksandstein erfüllt, was im magischen Dreieck dann zur Opferung des dritten Parameters Kaliber 425 führt, und die Gesamtwandstärke fachgerecht um einen Quantensprung auf Kaliber 490 erhöht. Bis hierhin geht der TE mit dem GU ja durchaus auch d´accord. Dann hat der GU lediglich - und hier bin ich überzeugt, sei jede Bosheitsunterstellung verfehlt ! - in einer 50/50 Chance die unerwartete / andere ("falsche" halte ich hier für daneben) Wahl getroffen, die Differenz auf der Raumseite anzusiedeln. Der TE hätte sie sich auf der Außenseite gewünscht. Das - und kein Jota mehr - ist hier bereits der ganze Bart des Propheten. Ein Grund, ein Kriegsbeil auszugraben, ist hier weit und breit nicht zu sehen. Mißverständnis aufklären, gemeinsam lachen und Hände schütteln - alles zusammen in einem Augenblick erledigt.

Meine Sachkunde und meine Praxis als moderativer (und im Ernstfall bauherrenparteiischer) Berater haben mich dann zu dem Vorschlag an den TE motiviert, daß er nachteilsfrei (weil ihm der Kalksandstein an dieser Stelle ggü. dem Porenbeton, im Vergleich zu einem ibs. ungefüllten Porenziegel sähe ich das anders, keinen Vorteil aber ein massives U-Wert-Handicap bringt) durch schlichten Tausch des konstruktiven Wandbildners den von ihm unwissentlich heraufbeschworenen Konflikt auch vollständig entschärfen könnte. Das jedoch will er nicht. Sein Sichgetäuschtfühlen ist ihm offenbar lieber als lösungsorientiert zu erkennen, daß ihm niemand etwas böses will und der (m.E. bessere) Ausweg außerhalb der Kriegsbeilebene liegt. Fachleute gibt es genug, um mir das nicht ohne Zweitmeinung glauben zu müssen. Den Schuh einer Überheblichkeitsdiagnose ziehe ich mir dafür nicht an.
Danke für deinen Beitrag.

Du hast mich nur leider falsch verstanden. Der Auftrag vor Vertragsunterschrift war ein KfW 40 Einfamilienhaus aus 17,5er Kalksandstein + Dämmung (hier habe hier keine Maßvorgaben genannt) + 11,5er Klinker. Wie breit die Dämmung sein muss, um KfW 40 zu erreichen, wusste ich nicht. Das habe ich dem GU überlassen. Daraufhin hat dieser mir euch vorliegende, bunte Zeichnungen erstellt. Ich habe darauf vertraut, dass diese Zeichnungen bereits den Wandaufbau entsprechend KfW 40 Anforderungen entsprechen und wir uns über angegebene Flächen freuen können. Ich habe niemals geschrieben, dass der Wandaufbau komplett in seiner Breite bitte 425er Kaliber entsprechen soll. Nach Unterschrift hat mir der GU die Info samt Bauantragszeichnungen übersandt, dass vorher ein 425er Wandaufbau kalkuliert war, der sich jetzt leider Gottes um 6,5 cm verbreitert:

"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich."
 
I

ITSM2025

@MachsSelbst
Vorausgesetzt, es ist genauso. Was soll der TE jetzt konkret machen, da ja jetzt schon bewiesen ist, dass der GU ihn bewusst und arglistig behandelt ?
Ich habe es schon drölf Mal gefragt. Was nun und zwar ganz konkret ? Er weiß für sich schon, dass er behumpst wurde, warum ist er noch dort?
Nicht nur meckern - bitte einen konkreten, umsetzbaren und mit für den TE mit Sicherheit auch komplett erfolgreichen Alternativweg nennen.
Ich in gespannt. Ich habe keine Lösung für ihn.
Wie ich jetzt weiter vorgehen hatte ich ja geschrieben. Ich weiß mir leider nicht anders zu helfen, dass muss ich so ehrlich sagen. Und ja, natürlich werde ich erstmal sachlich an die Sache herangehen und einfach nur darum bitten, die Wände so nach außen zu verschieben, dass die vertraglich geschuldeten Raumflächen zumindest wieder einigermaßen stimmen. Im übrigen hatte ich eben noch mal nachgerechnet, da jetzt auch endlich mal frei und mit etwas klarerem Kopf.

Die ursprünglich geplante Wohnfläche betrug 164.84 m² nach DIN.

Die neue Wohnfläche beträgt 155.27 m² nach DIN.

Die Differenz ist nun ein Verlust von 9.57 m².
 
I

ITSM2025

Danke für deinen Beitrag.

Du hast mich nur leider falsch verstanden. Der Auftrag vor Vertragsunterschrift war ein KfW 40 Einfamilienhaus aus 17,5er Kalksandstein + Dämmung (hier habe hier keine Maßvorgaben genannt) + 11,5er Klinker. Wie breit die Dämmung sein muss, um KfW 40 zu erreichen, wusste ich nicht. Das habe ich dem GU überlassen. Daraufhin hat dieser mir euch vorliegende, bunte Zeichnungen erstellt. Ich habe darauf vertraut, dass diese Zeichnungen bereits den Wandaufbau entsprechend KfW 40 Anforderungen entsprechen und wir uns über angegebene Flächen freuen können. Ich habe niemals geschrieben, dass der Wandaufbau komplett in seiner Breite bitte 425er Kaliber entsprechen soll. Nach Unterschrift hat mir der GU die Info samt Bauantragszeichnungen übersandt, dass vorher ein 425er Wandaufbau kalkuliert war, der sich jetzt leider Gottes um 6,5 cm verbreitert:

"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich."
Ach so, dass die Breite vorher mit 425 kalkuliert war, wusste ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5021 Themen mit insgesamt 99814 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)
Nr.ErgebnisBeiträge
1KfW-55 Haus können wir noch rein rutschen? 14
2Planung Gäste-WC im Neubau - Wie groß muss es sein? (DIN?) 107
3Türe DIN links oder rechts - geht beides? 17
4KFW 55 - Dämmung unter der Bodenplatte 37
5KFW 55 EE Förderung - Neubau Ziegelstärken/Lüftungsanlage? 25
6Wandbaufbau Dämmung für Kfw 70 Haus okay? 19
7Dämmung Fertighaus nachisolieren, Eigenleistung, Styropor günstig 19
8Allgemeine Fragen zur Dämmung 10
9Außenmauerwerk KS 17,5 + 16 Mineralwolle + Verblender mit Kfw 70 realisierbar? 18
10 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
11KFW 55 nach neuer Energieeinsparverordnung 25
12Dämmung unter der Bodenplatte Sinnvoll? Erfahrungen 39
13KfW 55 oder 40+ für Neubau Einfamilienhaus in Würzburg? 27
14Bungalow Ausbau zu Einfamilienhaus - Kosten, KfW Förderung & Planung 12
15Hauskosten je KFW Stufe pro m² 32
16Neubau KfW 55 EE unterschiedliche Meinung Energieberater und GÜ 27
17KfW 261 Sanierung mit großem Anbau Förderfähig? 13
18Fertighaus - Wandaufbau 20
19Mischfassade / Wechselfassade Wandaufbau 15
20Bauherren/Frauenhilfe - nach Brand durch technischen Defekt 15

Oben