O
Otus11
Muss es auch nicht.von §632 nirgendwo die Rede.
Was schon im Gesetz steht, muss nicht in den Vertrag.
Entscheidend ist, dass die Anforderungen daraus richtig umgesetzt wurden.
Falls noch nicht geschehen: § 632a Baugesetzbuch solltest du also mal lesen.
Man kann "Deinen Fall"- der auch immer nur bruchstückhaft offenbart wird - ohne die Dokumente nicht Beurteilen.Das einzigste wa im Vertrag mit 5 % steht, ist die Fertigstellungsbürgschaft die mir bei Baubeginn ausgehändigt werden soll.
von §632 nirgendwo die Rede.
Die 3,5% Sicherheitsbürgschaft vom Anfang war ja im Vertrag erwähnt. Vor deinem RA solltest auch DU den Vertrag vor Unterschrift gelesen haben... Sollte man meinen...
Deine "Fertigstellungsstellungsbürgschaft" ist - mutmaßlich - in der Sache die in § 632a Baugesetzbuch geforderte Vertragserfüllungs-Sicherheitsleistung zu deinen Gunsten.
Das is schon mal gut!
ABER: Der Zeitpunkt "bei Baubeginn" wäre zu spät; das Gesetz sagt: bei der ersten Abschlagszahlung (meint Zug- um -Zug).
Denn: Die Bürgschaft soll dich vor der Insolvenz des AN schützen, ohne dass ein entsprechender Bautenstand erreicht wird. Du kannst / solltest also nicht erst bei Baubeginn die BÜ fordern.
Zurück zu der ominösen 3,5 % Sicherheits-Bürgschaft (zugunsten des AN) vom Anfang:
1. Wer zahlt die Kosten dafür? Bürgschaften kosten 1-2% der BÜ-Summe...
2. Was sagt deine Bank dazu?
3. Wirksamkeit ist fraglich, s.o. Sie macht für mich zudem keinen rechten Sinn, da sie (als Erfüllungsbürgschaft = hier: Zahlung) faktisch nur das Insolvenzrisko von dir für den AN absichert. Der AN kommt an das Geld aber gar nicht so einfach heran, siehe oben # 11, wenn du wegen Mängel, zum Schluss ggf. Geld einbehältst. Ob sie im Streit ggf als faktisches Druckmittel eingesetzt werden soll... wissen wir jetzt noch nicht.
4. Sie steht im Vertrag - was erst mal lästig ist. Mehr ist aber noch nicht passiert! Gehe mit der Antwort aus 2. auf deinen / einen anderen RA zu. Entscheidet dann, wie ihr den AN ansprecht... Vielleicht kann der AN ganz toll bauen - nur dass mit den Verträgen klappt noch nicht so recht(ens)...
5. Mach dich bis dahin im WWW ein wenig schlau zu Bürgschaft, Werkvertrag & Co... Vorsicht aber vor gefährlichem Halbwissen.