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Eine Wohneinheit ist eine Wohneinheit, die man beziehen kann. Das sagt schon der Begriff. Eine Küchenzeile muss man keinem Mieter vorhalten, aber die Anschlüsse- das gilt auch für andere Wohnungen.
Eine separate Wohneinheit unterliegt Voraussetzungen, die man nicht separat nennen muss, denn es gelten Voraussetzungen zu Aufenthaltsräumen, auch hinsichtlich Brandschutz, 2. Rettungsweg, Heizung etc.
Ein Dachboden hält diese Voraussetzungen meist nicht vor.
Für eine Einliegerwohnung braucht man keinen separaten Stromzähler. In den meisten Wohngebieten dürfen max 2 Wohneinheiten in einem „Einfamilienhaus“ gebaut werden.
Ab 3 gelten die Verordnungen von Mehrfamilienhaus -> Fahrradstellplätze, Parkraum (wurde schon genannt), Wäschetrockenfläche etc.
Kosten: geschenkt bekommst Du da nix!
Für genauere Preise musst Du Deinen BU oder Architekt fragen.
Genau: Du bekommst keinen Tilgungszuschiss
Eine separate Wohneinheit unterliegt Voraussetzungen, die man nicht separat nennen muss, denn es gelten Voraussetzungen zu Aufenthaltsräumen, auch hinsichtlich Brandschutz, 2. Rettungsweg, Heizung etc.
Ein Dachboden hält diese Voraussetzungen meist nicht vor.
Für eine Einliegerwohnung braucht man keinen separaten Stromzähler. In den meisten Wohngebieten dürfen max 2 Wohneinheiten in einem „Einfamilienhaus“ gebaut werden.
Ab 3 gelten die Verordnungen von Mehrfamilienhaus -> Fahrradstellplätze, Parkraum (wurde schon genannt), Wäschetrockenfläche etc.
Kosten: geschenkt bekommst Du da nix!
Für genauere Preise musst Du Deinen BU oder Architekt fragen.
Genau: Du bekommst keinen Tilgungszuschiss
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