Sorry Dachfläche war der falsche Begriff. Ich meinte die Grundfläche inkl. Dachüberstände. Ich hab aber gerade nochmal in einer Arbeitshilfe zur Grundflächenzahl (FFM) nachgelesen, dass Dachüberstände außen vor bleiben:
Maßgeblich ist der Anteil des Baugrundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Dabei ist die vertikale Projektion der Außenmaße einer oberirdischen baulichen Anlage als überdeckende Fläche heran zu ziehen. Bei Gebäuden mit schrägen Umfassungswänden ist die größte Grundrissausdehnung für die Überdeckung des Baugrundstückes maßgebend. Gleiches gilt für wesentliche Bauteile, die in den Luftraum hineinragen wie z.B. Erker, Balkone, auskragende Geschosse oder ähnliches. Lediglich untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände, Gesimse, wenige Eingangsstufen, Wandpfeiler, Fensterbänke o.ä. können außer Betracht bleiben.