Bürger-Behörde:
Fall 1) Ich bin Betroffener: Antrag-Ablehnung-Widerspruch-ggf. Abhilfe- wenn nicht: Klage Verwaltungsgericht.
Ich bin nicht direkt betroffen, aber habe ein Interesse, weil mittelbar betroffen: Z.B. Behörde gestattet Pension in Wohngebiet, ist im B Plan wechselnde Vermietung ausgeschlossen, dann:
Klage gegen diese Genehmigung.
Folge: Evtl. verfügt Richter sofortigen Stopp des Pensionsbaus, wegen Rechtewahrung oder um keine Fakten zuzulassen. Oder aber: es wird gebaut, bekomme ich Recht, muss dann im Nachhinein geschaut werden, wie man mit der dann entstandenen Pension umgeht. (Evtl. Umwandlung in Mietwohnungen?)
Auf jeden Fall: Eine Behörde kann nicht unhinterfragbar verfügen. die Justiz hat im Zweifel das letzte Wort.