Weiterbau trotz Baustopp

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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laurooon

laurooon

Das ist auch interessant. Das Grundstück hat eine Größe von 522qm. Die Geschossflächenzahl ist 0,4. Und der Bauplatz dann nur 10x10? Das ist auch noch etwas, was ich gerne verstehen würde. Warum sagt man mit der Geschossflächenzahl, ich darf 40% bebauen, genehmigt dann aber nur ca. 20%?
 
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Otus11

Okay, also keine Rechtssicherheit durch Baugenehmigung.
Doch.

Stichwort "Bestandskraft von Verwaltungsakten", wie z.B. einer Baugesetzbuch, die nach Ablauf von einem Monat eintritt, sofern der VA nicht angefochten wird oder Widerspruch eingelegt wird.

Bei Abweichung der Ist-Ausführung (und diese nicht genehmigungsfähig, ergo rechtswidrig ist) von der genehmigten Planung, ist freilich ein Baustopp möglich.
 
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Escroda

Wow, da machst Du im Vorbeigehen ein Fass nach dem anderen auf und machst ohne Not alles nass, was gerade so rumsteht. Du möchtest Dich also durch ein Forum soweit im Bau- und Planungsrecht weiterbilden, dass Du den Schnarchsäcken vom Amt mit ihren 20 Jahren Berufserfahrung mal zeigen kannst, was alles so beim Bau schiefgeht, nur weil die keine Ahnung vom wirklichen Leben haben.

Deine Zusatzfragen wären in einem neuen Thread besser aufgehoben. In deinem Fall beträgt die Grundflächenzahl übrigens 0,4 und die Geschossflächenzahl 0,8.
 
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