Okay, aber wenn ich der Bauaufsichtsbehörde meinen genehmigten Bauantrag zeige und somit schwarz auf weiß belegen kann, dass der Bau so stattfinden kann, kann die Bauaufsichtsbehörde, dann trotzdem einen Baustopp verlangen und meinem vormals genehmigten Bauantrag nachträglich doch widersprechen weil sie (die Bauaufsichtsbehörde) das alles anders sieht oder rechtswidriges entdeckt hat?
Ich hatte es zunächst so verstanden, das der Bauantrag den Bau wasserdicht absegnet und man mir nicht mehr an den Karren p***** kann, wenn ich das Schriftstück habe.