Normalweise prüft das Bauamt vor Erteilung der Baugenehmigung umfassend, ob die Rechte Dritte verletzt werden könnten und die Landesbauordnung und Baugesetzbuch etc eingehalten werden und geht auch ggf. auf die Argumente eines Dritten in der Anhörungphase ein.
Sollte das Bauamt dann der Meinung sein, alles ok - gibts die BG. Aber auch Behörden machen Fehler oder können irren. Deshalb kann ein Dritter, wenn er meint dass seine Rechte verletzt wurden klagen. Diese Klage hat keine aufschiebende Wirkung, dh. man darf weiterbauen. ABER: sollte da Gericht der Meinung sein, dass doch Rechte Dritter verletzt sein und final rauskommt, dass es keine Genehmigungsmöglichkeit rückwirkend gibt bzw. die Fehler geheilt werden können, so trägt der BH die Kosten des Rückbaus selbst.
Aber dann war schon im vorhin klar, dass auf Kante genehmigt wurde. Querulanten gibts immer und wenn an den Argumenten derer nichts dran ist, verlieren diese oft das Verfahren. Klassischer Fall ist der "unverbaubare Blick", ist der weg, Pech gehabt.