Katzenfan Antwort
Hallo Katzenfan!
Dein Einwand in allen Ehren, aber Fakten sind nun einmal Fakten und unumstösslich!
Sofern Dir selber oder anderen der IV noch nicht geschrieben haben sollte, gehören wohl eure Außenstände evtl. zu denen, die beim IV in der Prioritätenliste an Stelle Zwei stehen, was aber nicht heißen soll, dass euch die Briefe, weil Wochenende, vielleicht erst am Wochenanfang oder später zugehen.
1. Das Erste was ein IV macht ist, noch am Tag des Gerichtsbeschlusses das Unternehmen aufzusuchen und in die Debitorenbuchhaltung zu schauen.
2. Es geht für ihn nicht darum, ob offene Forderungen berechtigt sind, sondern die Masse zu sichern. Das heißt, dass er sofort veranlasst alle in Debitorenbuchhaltung offenstehenden Beträge schriftlich, per Standardbrief, mit Fristsetzung und Ankündigung, bei den säumigen Zahlern einzufordern. So etwas dauert in der Regel, für alle Aufforderungen, nur wenige Tage.
3. Diese Ankündigungen, Zahlungsaufforderungen mit Fristsetzung, dienen in dieser Form, wie sie hier gemacht wurden, zur Beeinflussung, bzw. Veranlassung der betroffenen Bauherren, um diese zu unvernünftigen Handlungen, die dem IV zum Vorteil gereichen, zu verleiten.
Nur zum Hinweis:
Jede Forderung die man schriftlich einfordert, muss von Rechts wegen äußerst genau und im Detail aufgelistet sein. Der bisherige uns vorliegende Schriftverkehr des IV weist keinerlei Rechnungen im Detail, noch Aufstellungen in anderer Weise aus. Bei diesen Schriftsätzen wird nur von einer pauschal offenstehenden Summe gesprochen, welche die in diesem Schreiben festgesetzte Frist ad Absurdum führt.
Lieber Katzenfan, bitte bedenke, dass sehr viele Leute bereits dieses Schreiben vorliegen haben und das Du, in der Form wie Du geschrieben hast, diese Leute indirekt als Lügner hinstellst. Dass Du noch kein Schreiben bekommen hast, heißt nicht, dass es schon Andere bekommen haben.
Deine abwartende Haltung in Ehren, aber bedenke hierbei, auch Du hast nur noch eine Gnadenfrist von weniger als 6 Wochen!
Übrigens der Gerichtsbeschluss zur vorläufigen Insolvenz ist unumstösslich und in diesem Thema bereits vollständig eingestellt worden (einfach mal die anderen Seiten anschauen).
Trotzdem wünschen wir auch Dir alles Gute, und suche Dir bitte bei Zeiten einen guten Baufachanwalt.