1.2.3. Massivbau GmbH

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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L

lampe01

Es ist das eingetreten, was alle erwartet haben.
Und wie geht es jetzt weiter?

der wer jetzt noch keinen Anwalt hat, sollte vielleicht darüber nachdenken sich einen zu besorgen. um zu erfahren was wirklich Sache ist und was man jetzt noch für Möglichkeiten hat zu handeln.

das traurige an der Sache ist, einige Familien hier ruinieren sich ihre leben mit dem Traum vom eigenen Haus
 
S

SEVI

Hallo zusammen,

irgendwie empfinde ich auch ein bisschen Erleichterung dabei, dass mit dem Insolvenzverfahren nun endlich Klarheit geschaffen werden kann und dieser Firma damit hoffentlich das Handwerk gelegt wird. Zumal ich den Glauben daran schon lange aufgegeben habe, dass von 123 noch mal irgendein Handwerker zur Mängelbeseitigung bei uns auftaucht. Jetzt bleibt jedem von uns nur zu überlegen, wie viel Geld er noch dem Anwalt überlassen will mit der Hoffnung, ein bisschen Schadenersatz geltend zu machen. Ich hoffe, dass die teilweise wirklich guten Handwerker nicht alle mit in die Insolvenz hinein gerissen werden.

Zu Deinen Fragen, Stadtinpektor: Wir haben am 6.12. noch mal ein Schreiben von 1.2.3. bekommen, in dem uns eine weitere Abtretung an eine Firma, die wir gar nicht kennen, mitgeteilt wurde. Und der Abtretungsbetrag steht überhaupt in keinem Bezug zu irgendeiner offenen Rechnung von 123 - also haben wir das mal unter "letzte hilflos-sinnlose Blindversuche" eingeordnet.
Und Betrieb ist auf unserer Baustelle nur dank gekündigtem Vertrag, gutachterlich festgestelltem Bautenstand, eigenem Bauleiter und Eigenbeauftragten Firmen, die unser Haus hoffentlich in 3-4 Monaten fertig gestellt haben (wir hoffen das alles irgendwie hin zu bekommen).

Ich wünsche Euch allen trotz der widrigen Umstände eine schöne Vor-weihnachts- und Weihnachtszeit und alles Gute für Euch, Eure Familien und das hoffentlich bald bezugsfertige Eigenheim 2011. Viel, viel Glück!

SEVI
 
L

Lurcher

Hallo zusammen,

verfolge seit langem das Forum. War wohl zu erwarten, dass irgendwann das Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Dies haben zwei Firmen beantragt. Es wird nun geprüft, ob Masse vorhanden ist. Falls ja wird das Verfahren eröffnet, falls nicht dann war´s das.
Zum Glück haben wir noch im November die Kündigung ausgesprochen und per Gerichtsvollzieher, wie manch anderer auch, der Fa. 123 Massivbau zustellen lassen.
Der Insolvenzverwalter wird in seiner Prüfung ermitteln, ob noch Zahlungen ausstehen und diese, unabhängig von den Gründen, da er die Buchhaltung prüft, einfordern. Also liebe Mitgeschädigte, darauf achten. Solltet Ihr von einem Anwalt bzw. dem möglichen Insolvenzverwalter ein Schreiben erhalten, damit umgehend, wenn nicht schon vorhanden, zum Anwalt und widersprechen.
Wir machen nun den Hausbau in eigener Regie. Leider haben wir viel zu lange gewartet. Es entstehen Mehrkosten aber irgendwie wird es klappen. Die noch ausstehenden Gewerke und die Handwerker regieren schneller als mit diesem Bauträger. Trotzdem können wir erst im kommenden Jahr einziehen, obwohl wir schon seit Oktober 2009 am bauen sind.

Trotzdem erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
 
1

123willy

Ist eine Firma Insolvent so giebt´s weder Garantie noch Gewährleistung (außer man hat den Handwerker selbst bezahlt....also nicht an 123.).....auch keine Mängelbeseitigung.... den kein Handwerker kommt für ein Dankeschön auf Deine Baustelle.
zu viel bezahltes Geld geht in die Insolvensmasse (also rechtzeitig hinten anstellen)noch nicht erbrachte Sachleistungen entfallen......
d.h alle die für ein Baufortschritt bezahlt haben ,aber noch nichts auf der Baustelle erbracht wurde ,........haben Pech gehabt.....So eine Sch..ße .....

lg
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG ******* 1.2.3. Massivbau GmbH

Hallo Bauherren der 1.2.3. Massivbau GmbH!

Hier die Insolvenzanmeldung lt. Insolvenzbekanntmachungen!



Amtsgericht Ansbach
- Insolvenzgericht -

Promenade 8, 91522 Ansbach
Telefon: 0981/58-0 , Fax: 0981/58-405
Bankverbindung: Bayern LB München, Kto.: 24919, (BLZ 700 500 00)


Geschäftsnummern: 3 IN 444/10 und 3 IN 485/10
(Bitte immer angeben)

Ansbach, 08.12.2010




Beschluss


In den Verfahren über die Anträge der

Marianne und Jürgen Wenzel, Riedleinweg 6, 89075 Ulm
Fa. HaTeCo GmbH, Steinbruchgasse 5, 96489 Niederfüllbach


- Gläubiger -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

Fa. 1.2.3.Massivbau GmbH, Molkereiweg 1a, 91608 Geslau, Regi*-
stergericht Ansbach, HRB 2501


gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Wolfgang Stelzer, Molkereiweg 1a, 91608
Geslau

- Schuldnerin -


1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver*-
Änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 08.12.2010
um 12:00 Uhr

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer,
Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg,
Telefon: 0911-9990990,
Telefax: 0911-99909950


2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustim*-
mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt

zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens Decken wird

und

als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des
Unternehmens der Schuldnerin bestehen.

Das Gutachten ist binnen 6 Wochen zu erstellen.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort die
Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem
vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Außen*-
stände der Schuldnerin einzuziehen, freies Vermögen - so*-
weit der Sicherungszweck dies erfordert - zu verwerten, so*-
wie Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und treuhän*-
derisch zu verwahren, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.

6. Den Gläubigern wird die Einziehung offener Forderungen, so*-
wie die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder mit
debitorischen Salden untersagt, § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO.

7. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuld*-
nerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt,
§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

8. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23 Abs. 1
Satz 3 InsO.
 
B

Bauherrennotruf

Vorläufiges Insolvenzverfahren1.2.3. Massivbau GmbH

Hallo betroffene Bauherren!

Ein Wichtiger Hinweis für Sie alle!

1. Bitte achten Sie darauf, dass nicht ungekündigt (möglichst
außerordentlich, die Kündigung sollte eine Rechtsgrundlage haben) in die
Eröffnung der Insolvenz schlittern, da dann eine außerordentliche
Kündigung kaum mehr möglich sein wird. Nur noch eine normale
Kündigung und damit wären Sie dann Schadensersatzpflichtig gegenüber
dem Insolvenzverwalter.

2. Bedenken Sie bitte, dass das IV nur im Interesse seiner Aufgabe handeln
darf, insofern sind auch seine wohlwollenden Äußerungen zu bewerten.

3. Beachten Sie bitte immer einen Anwalt für die Kündigung einzusetzen,
weil Sie sonst Probleme mit Ihrer finanzierenden Bank bekommen
könnten.

4. Achten Sie darauf, dass Sie nach der Kündigung, bevor Sie weiterbauen,
eine Leistungsabgrenzung, zu der auch die 123, bzw. nach
Insolvenzeröffnung, ein eingestzer Vertreter des IV mit eingeladen
werden muss, da sich sonst daraus für Sie rechtlich erhebliche Nachteile
ergeben.

5. Vor allem keinerlei Zahlungen mehr leisten, bis Weiteres und Wichtiges
geklärt ist.

Das ist nur ein kleiner Auszug von dem, was man beachten muss. Es gibt noch vieles wo Sie darauf achten müssen, was ich aber hier nicht zu offen einstelle, damit sich nicht der IV daran langhangeln kann.

Ich bitte Sie vor allem umsichtig und nicht übereilt zu handeln. Notfalls warten Sie erst mal bis der IV sich bei Ihnen meldet.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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