R
R.Hotzenplotz
Hallo,
wir haben für unseren Hausbau ein Vertragsangebot des GU vorliegen und dazu auch einen Bauberater konsultiert. Einige Dinge, die nach einem Gespräch mit dem GU "noch offen" sind, sind folgende und mich würden mal praktische Erfahrungen / Einschätzungen zu folgenden Punkten von anderen Usern interessieren.
1) Der Bauberater war der Ansicht, ich solle eine Konventionalstrafe in den Vertrag herein nehmen lassen. GU sagt, das sei bei privaten Objekten nicht üblich; das Baugesetzbuch-Recht sichere mich ohnehin schadensersatztechnisch ab, sollte die Bauzeit überschritten werden. In den Vertrag müsse zum Thema Schadenersatz nichts rein, da das Baugesetzbuch automatisch gilt.
2) Ebenfalls bemängelte der Bauberater, dass im Vertrag keine Fertigstellungsbürgschaft i. H. v. 5% erwähnt ist. Der GU verweist hier ebenfalls auf das Baugesetzbuch und sagt, eine Aufnahme in den Vertrag sei deshalb nicht nötig.
In diesem Zusammenhang gab es auch eine kleine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des eigentlich fairen Zahlungsplans. Der Bauberater meinte, die letzte Abschlagszahlung nach Abnahme & Mängelbeseitigung müsse eher 3,5% anstatt 2% wie angegeben sein. Der GU sagt, da wir ja noch die Fertigstellungsbürgschaft haben, die wir ja erst freigeben, wenn alle Mängel behoben sind, hätten wir quasi selbst mit der Standardregelung bereits 7% Zurückbehaltung. Er möchte keine 3,5% einräumen. Hier bin ich besonders gespannt, wie das eingeschätzt wird.
3) Im Vertrag ist eine Baubegleitung als Qualitätssicherung enthalten. Die wollten wir eigentlich heraus nehmen, da wir ohnehin einen eigenen Sachverständigen damit beauftragen. Geht aber nicht. Ist das üblich, dass man das nicht heraus nehmen kann? Ich verstehe den GU, dass er sagt, gerade weil die Leute tw. einen eigenen Sachverständigen haben, brauchen sie das, damit unser Sachverständige nicht den Bauleiter verrückt macht. Aber auf der anderen Seite muss ich das ja bezahlen. Die 4 Phasenüberwachung ist mit ca. € 4.000 im Hauspreis enthalten. Alternativ hat man mir vorgeschlagen, wir können uns gemeinsam auf einen Sachverständigen z. B. der DEKRA einigen. Mein Sachverständiger kann es nicht machen, da er dem Verband privater Bauherren angehört.
4) Der Bauberater empfiehlt, Teile der Erdarbeiten über den GU Vertrag abzubilden, da er hier Gewährleistungsschnittstellen sieht. Konkret meint er hier, dass das Bodengutachten vorsieht, Kies unterhalb der Noppenbahnen zu verfüllen. Das solle unbedingt über den GU beauftragt werden. Der GU wiederum sagt, er habe die Erdarbeiten bewusst heraus genommen, da diese sehr unterschiedlich teuer sein können und er das ohne hohe Risikoaufschläge nicht im GU Vertrag abbilden kann - somit werde das ganze Thema Erdarbeiten ausgeschrieben.
5) Ansonsten sagte der Bauberater, er habe des öfteren (bei anderen Anbietern) schon erlebt, dass im Nachhinein Zusatzkosten für Höhenanpassungen gestellt wurden. Er sprach von € 8.000. Daher müsse man aufpassen, dass im Vertrag das Datum der letzten Höhenanpassung mit aufgenommen werde. Der GU konnte damit gar nichts anfangen. Ist sowas schon mal jemandem untergekommen?
Es müsste doch reichen, im Vertrag einen Bezug zum Bauantrag herzustellen, oder nicht? Da sind doch alle Höhen drin.
Alles in allem war das Feedback unseres Bauberaters, dass wir einen ziemlich fairen Vertrag vor uns haben. Da hat er schon schwierigere Geburten gehabt.
wir haben für unseren Hausbau ein Vertragsangebot des GU vorliegen und dazu auch einen Bauberater konsultiert. Einige Dinge, die nach einem Gespräch mit dem GU "noch offen" sind, sind folgende und mich würden mal praktische Erfahrungen / Einschätzungen zu folgenden Punkten von anderen Usern interessieren.
1) Der Bauberater war der Ansicht, ich solle eine Konventionalstrafe in den Vertrag herein nehmen lassen. GU sagt, das sei bei privaten Objekten nicht üblich; das Baugesetzbuch-Recht sichere mich ohnehin schadensersatztechnisch ab, sollte die Bauzeit überschritten werden. In den Vertrag müsse zum Thema Schadenersatz nichts rein, da das Baugesetzbuch automatisch gilt.
2) Ebenfalls bemängelte der Bauberater, dass im Vertrag keine Fertigstellungsbürgschaft i. H. v. 5% erwähnt ist. Der GU verweist hier ebenfalls auf das Baugesetzbuch und sagt, eine Aufnahme in den Vertrag sei deshalb nicht nötig.
In diesem Zusammenhang gab es auch eine kleine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des eigentlich fairen Zahlungsplans. Der Bauberater meinte, die letzte Abschlagszahlung nach Abnahme & Mängelbeseitigung müsse eher 3,5% anstatt 2% wie angegeben sein. Der GU sagt, da wir ja noch die Fertigstellungsbürgschaft haben, die wir ja erst freigeben, wenn alle Mängel behoben sind, hätten wir quasi selbst mit der Standardregelung bereits 7% Zurückbehaltung. Er möchte keine 3,5% einräumen. Hier bin ich besonders gespannt, wie das eingeschätzt wird.
3) Im Vertrag ist eine Baubegleitung als Qualitätssicherung enthalten. Die wollten wir eigentlich heraus nehmen, da wir ohnehin einen eigenen Sachverständigen damit beauftragen. Geht aber nicht. Ist das üblich, dass man das nicht heraus nehmen kann? Ich verstehe den GU, dass er sagt, gerade weil die Leute tw. einen eigenen Sachverständigen haben, brauchen sie das, damit unser Sachverständige nicht den Bauleiter verrückt macht. Aber auf der anderen Seite muss ich das ja bezahlen. Die 4 Phasenüberwachung ist mit ca. € 4.000 im Hauspreis enthalten. Alternativ hat man mir vorgeschlagen, wir können uns gemeinsam auf einen Sachverständigen z. B. der DEKRA einigen. Mein Sachverständiger kann es nicht machen, da er dem Verband privater Bauherren angehört.
4) Der Bauberater empfiehlt, Teile der Erdarbeiten über den GU Vertrag abzubilden, da er hier Gewährleistungsschnittstellen sieht. Konkret meint er hier, dass das Bodengutachten vorsieht, Kies unterhalb der Noppenbahnen zu verfüllen. Das solle unbedingt über den GU beauftragt werden. Der GU wiederum sagt, er habe die Erdarbeiten bewusst heraus genommen, da diese sehr unterschiedlich teuer sein können und er das ohne hohe Risikoaufschläge nicht im GU Vertrag abbilden kann - somit werde das ganze Thema Erdarbeiten ausgeschrieben.
5) Ansonsten sagte der Bauberater, er habe des öfteren (bei anderen Anbietern) schon erlebt, dass im Nachhinein Zusatzkosten für Höhenanpassungen gestellt wurden. Er sprach von € 8.000. Daher müsse man aufpassen, dass im Vertrag das Datum der letzten Höhenanpassung mit aufgenommen werde. Der GU konnte damit gar nichts anfangen. Ist sowas schon mal jemandem untergekommen?
Es müsste doch reichen, im Vertrag einen Bezug zum Bauantrag herzustellen, oder nicht? Da sind doch alle Höhen drin.
Alles in allem war das Feedback unseres Bauberaters, dass wir einen ziemlich fairen Vertrag vor uns haben. Da hat er schon schwierigere Geburten gehabt.