J
Jana33
Ich versuche noch mal Licht ins Dunkel zu bringen (-:
Also die Gemeinde sieht das schon ein, dass das nicht optimal geregelt ist, dass die Häuser gegenüber dieses Problem nicht haben, wir aber schon.
Darum wollen sie ja auch den Bebauungsplan ändern.
Der Plan der abgelehnt wurde , wurde nach dem Freistellungsverfahren eingereicht.
Einen Tag nach Einreichung bekamen wir einen Anruf der Gemeinde dieser würde nicht freigegeben, da die Abstandsflächen nicht eingehalten sind.
Es stellt sich heraus, dass unsere Interpretation: Der Abstand ist 1/2 H bzw 1 H und H wäre Fußboden bis Schnittpunkt Dachhaut nicht genau genug war, denn es ist nicht Fußboden sondern das ursprüngliche Gelände, bei unserem Hang also noch mal 1,9 m PLUS.
Was ich mich als Laie Frage: in anderen Baugebieten haben die Bekannten auch sich Abweichungen genehmigen lassen (z.B einen Anbau mit Flachdach bauen zu dürfen, obwohl diese Dachform nicht zugelassen war). Diesem wurde entsprochen, der Anbau darf gebaut werden. Kann das Landratsamt mir dann nicht auch so eine Befreiung geben wenn sonst nichts dagegen spricht, nur auf Abstände bezogen?
Zur Frage welche Welt untergeht wenn wir 6 Monate oder länger warten: eine Große. Hier in der Gegend wartet man auf einen Rohbauer länger als in der DDR auf die Lieferung eines Trabis (-:
Und die Finanzierung läuft dann auch los: Bereitstellungszins fällt dann an plus die ganze Zeit eine sehr hohe Miete....(Münchner Umland)
Also die Gemeinde sieht das schon ein, dass das nicht optimal geregelt ist, dass die Häuser gegenüber dieses Problem nicht haben, wir aber schon.
Darum wollen sie ja auch den Bebauungsplan ändern.
Der Plan der abgelehnt wurde , wurde nach dem Freistellungsverfahren eingereicht.
Einen Tag nach Einreichung bekamen wir einen Anruf der Gemeinde dieser würde nicht freigegeben, da die Abstandsflächen nicht eingehalten sind.
Es stellt sich heraus, dass unsere Interpretation: Der Abstand ist 1/2 H bzw 1 H und H wäre Fußboden bis Schnittpunkt Dachhaut nicht genau genug war, denn es ist nicht Fußboden sondern das ursprüngliche Gelände, bei unserem Hang also noch mal 1,9 m PLUS.
Was ich mich als Laie Frage: in anderen Baugebieten haben die Bekannten auch sich Abweichungen genehmigen lassen (z.B einen Anbau mit Flachdach bauen zu dürfen, obwohl diese Dachform nicht zugelassen war). Diesem wurde entsprochen, der Anbau darf gebaut werden. Kann das Landratsamt mir dann nicht auch so eine Befreiung geben wenn sonst nichts dagegen spricht, nur auf Abstände bezogen?
Zur Frage welche Welt untergeht wenn wir 6 Monate oder länger warten: eine Große. Hier in der Gegend wartet man auf einen Rohbauer länger als in der DDR auf die Lieferung eines Trabis (-:
Und die Finanzierung läuft dann auch los: Bereitstellungszins fällt dann an plus die ganze Zeit eine sehr hohe Miete....(Münchner Umland)