J
Jana33
@Maria: ja genauso ist es. Die Gemeinde ist grade dabei den Bebauungsplan zu ändern. Nur dauert das leider eben seinen Gang , ca. 6 Monate und meine Frage war, ob ich bis dahin irgendwoher eine
Abweichung / Befreiung bekommen kann, damit ich JETZT schon so bauen darf wie es später dann im Bebauungsplan steht.
Das Thema mit dem Architekten ist, wie ich oben mal beschrieben hatte etwas komplexer.
Zur Messung der abstandsfläche nimmt man ja das Maß H. Dieses wird nach der BayBO berechnet, was uns aber nicht klar war, denn in unserem Bebauungsplan steht noch mal eine eigene Berechnungsweise für H drin. Was
Wir oder Architekt nicht wussten war, dass dieses neue H für andere Festsetzungen gilt aber eben nicht für die Abstände. Da gilt die BayBO und das wurde erst bemerkt als der Plan nach Freistellungsverfahren
Eingereicht wurde und abgelehnt.
Und es ist so, dass wir vom Architekten ja einen genehmigungsfähigen Plan gezeichnet bekommen haben. Dieser ist halt sehr unschön, aber baubar.
Ich sehe es so: gäbe es keine baubare Lösung ja dann müsste der Architekt sich kümmern.
@Escroda: ich möchte nach hinten in den Norden einen vernünftigen Abstand halten und mit zB 5 Metern wäre auch alles super und das würde auch möglich sein, wenn für H eben nicht das natürliche Gelände herangezogen wird. Denn das führt bei uns zu plus 1,9 m.
In der BayBo steht das Wort „natürlich“ ja nicht mal, woher soll ich daher also wissen wenn ich ein Grundstück kaufe wie das genau dann hinterher alles aussieht.
Zudem hätte ich das Grundstück gekauft auch wenn nur eine Hundehütte darauf erlaubt gewesen wäre, ich bin froh überhaupt eins zu haben.
Nur versuche ich logischerweise nun das Bestmögliche , damit wir doch noch optimal darauf bauen können, statt mit 7,80 hinten.
Abweichung / Befreiung bekommen kann, damit ich JETZT schon so bauen darf wie es später dann im Bebauungsplan steht.
Das Thema mit dem Architekten ist, wie ich oben mal beschrieben hatte etwas komplexer.
Zur Messung der abstandsfläche nimmt man ja das Maß H. Dieses wird nach der BayBO berechnet, was uns aber nicht klar war, denn in unserem Bebauungsplan steht noch mal eine eigene Berechnungsweise für H drin. Was
Wir oder Architekt nicht wussten war, dass dieses neue H für andere Festsetzungen gilt aber eben nicht für die Abstände. Da gilt die BayBO und das wurde erst bemerkt als der Plan nach Freistellungsverfahren
Eingereicht wurde und abgelehnt.
Und es ist so, dass wir vom Architekten ja einen genehmigungsfähigen Plan gezeichnet bekommen haben. Dieser ist halt sehr unschön, aber baubar.
Ich sehe es so: gäbe es keine baubare Lösung ja dann müsste der Architekt sich kümmern.
@Escroda: ich möchte nach hinten in den Norden einen vernünftigen Abstand halten und mit zB 5 Metern wäre auch alles super und das würde auch möglich sein, wenn für H eben nicht das natürliche Gelände herangezogen wird. Denn das führt bei uns zu plus 1,9 m.
In der BayBo steht das Wort „natürlich“ ja nicht mal, woher soll ich daher also wissen wenn ich ein Grundstück kaufe wie das genau dann hinterher alles aussieht.
Zudem hätte ich das Grundstück gekauft auch wenn nur eine Hundehütte darauf erlaubt gewesen wäre, ich bin froh überhaupt eins zu haben.
Nur versuche ich logischerweise nun das Bestmögliche , damit wir doch noch optimal darauf bauen können, statt mit 7,80 hinten.