Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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E

Escroda

...unser Architekt war extra im Dezember bei der Gemeinde u hat genau die Punkte die jetzt bemängelt werden abgeklärt
... was meine Vermutung stärkt, dass der 'ne Flasche ist. Oder hat er irgendwas schriftlich?
Den ganzen Satz verstehe ich nicht
Musst Du auch nicht, aber dein Architekt.
Am Warten kommt Jana ja so oder so nicht vorbei
Doch, wenn sie eine für das Grundstück zugeschnittene Planung bei der Gemeinde einreicht. Dazu gehört freilich das Lösen von eingebrannten Denkmustern.

Aber wenn die Informationen hier nach der Salamimethode preisgegeben werden, kann man nicht auf Hilfe hoffen.
 
M

Maria16

Stand da nicht irgendwo was davon, dass ein Jahr an dem Grundriss gefeilt worden ist? Und dass Rohbauer knapp sind und deshalb noch im April angefangen werden soll?

Kann mir da irgendwie nicht vorstellen, dass nach einem Jahr Planung und sich in den Grundriss verlieben (oder verbeißen) innerhalb von ein paar Tagen ein ganz neuer Plan steht, der dann auch noch rechtzeitig alle Fristen vom Freistellungsverfahren (Rechtssicherheit- bei dem Architekt anscheinend nicht zu vernachlässigen...) hinter sich bringt.

Der Rohbauer dürfte daher im April was anderes machen als Janas Haus, was mir für sie leid tut. Aber wenn jetzt zumindest mal der Zeitdruck weg wäre, könnte man ja entweder die Bebauungsplan-Änderung abwarten oder wirklich was ganz was anderes planen.
 
J

Jana33

Also ich danke Euch allen noch einmal für Euren Input. Die ursprüngliche Frage in diesem Thread drehte sich ja um die Frage, ob die Gemeinde mir vor Bebauungsplan Neuerstellung eine Ausnahme geben kann.

Die optimale Lage des Hauses oder des Grundrisses wollte ich hier eigentlich gar nicht klären oder die Frage danach stellen. Vielleicht entsteht dadurch der Eindruck der Salamitaktik. Denn auf Vorschläge und Fragen zu dem Ganzen möchte und kann ich natürlich erst reagieren wenn ich erkläre warum etwas so und so ist.

Für mich und meine Bedürfnisse ist der Grundriss perfekt, ich möchte die Firstrichtung aus og Gründen auch nicht ändern.

HIer haben an diesem Fall eigentlich alle Beteiligten Parteien "Mist gebaut" . Nicht zuletzt ich, da ich mir anscheinend das ganze Abstandsthema etc hätte selber anschauen müssen statt auf den Architekt zu vertrauen bzw darauf, dass der Bebauungsplan das alles schon gut regelt.

Alle Beteiligten Ämter etc werden sich nächste Woche treffen und zumindest für die neu aufgekommenen Themen wird dann eine Lösung gefunden werden müssen (Auffüllen und Stützmauer), denn ich werde definitiv im April mit dem Bau beginnen müssen. Sei es eine Baugehnemigung mit Abweichungen oder etwas anderes.

Vom Thema ideale abstandsfläche werde ich mich dann aber wohl verabschieden müssen.
 
11ant

11ant

Die optimale Lage des Hauses oder des Grundrisses wollte ich hier eigentlich gar nicht klären oder die Frage danach stellen.
Und das willst Du immer noch nicht - leider noch nicht einmal, wenn das die Lösung ist. Die willst Du nicht sehen, weil Du den Grundriss schon zu lieb gewonnen hast.

Aus Deiner Sicht steht Deinem Traum nur so eine blöde Abstandsfläche im Weg, also muß die weggeausnahmt werden. Und dann muß "nur" noch der Bagger kommen und mannshoch Erde herumschieben und hinter eine Stützmauer stopfen.

Meine Sicht hingegen stellt sich so dar: die einzige echte Bebauungserschwernis Deines Grundstückes liegt in Deiner Unwilligkeit, die Baukörper zum Grundstück passend zu drehen. Sei den bauordentlichen Rahmenbedingungen dankbar: die Beschränkungen, wie viel Gelände man ummodeln darf, schützen auch die Bauherren selbst: nämlich davor, für Landschaftsbau am Ende mehr Geld rausgepulvert zu haben als für das eigentliche Haus. Befreie Dich von der Wahnvorstellung, im Nordquadranten eines Grundstückes herrsche die ständige Polarnacht.

Dein Bebauungsplan hat Fehler, denkst Du ? - Recht hast Du, Bebauungspläne werden von den entscheidenden Gemeinderäten als Vogelperspektive-Bildchen beraten. Dabei kommt es regelrecht typisch bei Hanglagenbaugebieten zu Fehlfestlegungen von Traufhöhen, die für mindestens ein Viertel der Grundstücke nicht funktionieren. Das sollte korrigiert werden. Was so eine Korrektur jedoch nicht leisten kann, wäre: dafür zu sorgen, daß man reuelos ein Grundstück auf der falschen Seite wählen kann: von Amts wegen zu verfügen, daß Dein Grundstück einfach zwei Südseiten bekommt (nur damit Du trotz Südstraße auch einen Südgarten bekommst ohne dabei Abstandsflächen mitinvestieren zu müssen; bzw. damit Dein Grundriss ohne Drehen und/oder Spiegeln paßt), wird es nicht geben. Die Hausachse gegen die Grundstücksachse zu verdrehen, war Dein Fehler, und niemandes Anderen. Die einzig´ wirksame Therapie heißt dementsprechend: zurückdrehen. Ein Sturköpfchen bringt Dich da nicht weiter.

Den "politischen" Lösungsweg hatte ich Dir ja genannt, aber ich denke: Du wirst Deinem Grundstück noch dankbar sein, daß es sich Deinem Traum vermeintlich in den Weg gestellt hat. Was nach saurem Apfel aussieht, wird sich als Weg zum Licht erweisen.
 
J

Jana33

Wie kommst du denn darauf dass dieses drehen die beste Lösung sei ?

Meine Frage warum bei 100 Grundstücken 99 Häuser eben nicht gedreht drin stehen konnte mir leider auch keiner beantworten ... planen alles falsch ?!!
 
Y

ypg

Wie kommst du denn darauf dass dieses drehen die beste Lösung sei ?

Meine Frage warum bei 100 Grundstücken 99 Häuser eben nicht gedreht drin stehen konnte mir leider auch keiner beantworten ... planen alles falsch ?!!
Wahrscheinlich, weil man Grundstück und Haus als eine Einheit plant und betrachtet
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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