Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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B

Bookstar

Also ich denke mal mit "Sockenpuppe" ,schönes Wort übrigens, bin ich gemeint? naja immerhin besser als "Troll", was ich persönlich als diffamierend und respektlos empfinde.

Ich finde Leute unsympathisch, die aus Arroganz und Überheblichkeit keine anderen Meinungen akzeptieren können und andere Argumente als Inhaltsleer bezeichnen, weil diese außerhalb ihres Vorstellungsvermögens liegen. Wie darf ich dich jetzt nennen? irgendwie neige ich dazu, bei dir den größten "Troll" hier zu sehen, aber wie gesagt finde ich das respektlos!

Und verzeihe mir du unfehlbarer Vermessungsingenieur, dass ich nicht alle 19 Seiten gelesen hab und ggf.. auch weil der Thread von der TE so zerstückelt dargestellt ist vielleicht etwas übersehen habe.

Warum ich bisher nichts auf deine (für mich inhaltsleeren) Beiträge geschrieben habe, hat alleinig den Grund dass nichts dabei war, was es Wert war zu schreiben

BTT: ich klinke mich vielleicht wieder ein, wenn es hier neue Infos gibt.

Guts Nächtle!
 
E

Escroda

Die Info ging im Verlauf bis jetzt an mir vorbei.
Ist in meinem Entwurf auch nicht relevant. Das Grundstück fällt auf den ersten 15 Metern, also nach meinem Entwurf bis hinterkante Gebäude, ca. 1,4m ab. Ein Meter darf aufgefüllt werden, so dass mindestens die Hälfte der Terrasse ebenerdig verläuft. Während die Terrasse nach Norden hin allmählich zum Balkon wird, fällt das Gelände flach abgeböscht zum Garten hin ab.
.sehe ich das richtig, dass ich dann einen Eingang von der Garage hätte und einen im Süden für die Gäste?
Ja.
Wie Alex 85 sagt könnte mir der Nachbar im Westen seine 3 m hohe Garage leider genau vor die Nase setzen
Ja, wenn Du 6m mit "genau vor die Nase" bezeichnest.
und dazu noch eine Stützmauer mit 2m
Nein. Laut deiner Aussage ist das Auffüllen nur bis Oberkante Fertigfußboden erlaubt. Es bleibt definitiv bei den 3m der Garage.
dass eigentlich alles im EG stattfindet, bei dem neuen Vorschlag findet das Leben auf 2 Ebenen statt
Es war doch dein Wunsch, bodentiefe Fenster mit Austrittmöglichkeit zum Garten zu bekommen. Wie das dein Leben beeinflusst, liegt ganz an Dir.
Und ich kann mir den Grundriss dann leider auch noch nicht so ganz vorstellen bei dem Vorschlag
Dein EG bleibt, bis auf den Durchgang vom Abstellraum in die Garage und dem wegfallenden Garderobenfenster unverändert. Dein OG kennen wir ja nicht (oder hab' ich's übersehen?). Um die Photovoltaik tut's mir in der Tat leid. Wenn man die Firstrichtung noch drehen könnte ...

welche Vorteile hat den der Vorschlag von Escroda?
Mein Vorschlag löst alle von Dir bis #85 genannten Probleme. Er ist genehmigungsfähig, er lässt den mühsam erarbeiteten Grundriss unangetastet, er ist zeitnah umsetzbar.
 
J

Jana33

Also ist es in der Tat wirklich schwer die ganzen Probleme hier kurz zu erklären, der Bebauungsplan hat zum Beispiel fünf Seiten...

Ich kenne das Grundstück natürlich in und auswendig und vielleicht reden wir manchmal auch einfach aneinander vorbei

Das Grundstück im Westen liegt höher als ich und wenn er o. k. Fußboden auffüllt und seine Garage 3 m hoch macht ist die Differenz zwischen meinem Grundstück und dem Dach seiner Garage höher als 3 m

Ich melde mich wenn ich mehr weiß .
 
kbt09

kbt09

solltest Du nach dem Treffen mit den Ämtern kommende Woche, sofern keine Lösung zu erkennen ist, einen neuen Thread eröffnen, mit Lageplan1 (von Gemeinde abgelehnt), Lageplan2 (von Landratsamt abgelehnt), Bebauungsplan-Ausschnitt und vollständigen textlichen Festsetzungen, deinen "Must-Haves" und einer Prioritätenliste aller weiteren Wünsche.
Kann ich nur wiederholen, dazu gehört auch ein Plan vom Grundstück und den umliegenden Grundstücken mit Höhenlinien und eingezeichneten schon vorhandenen Häusern, Garagen etc.
Evtl. auch 1 oder 2 Fotos .. und wie gesagt am besten alles zusammen in einem Eröffnungsbeitrag eines Threads. Da findet man das dann nämlich auch immer wieder. .
 
Y

ypg

Hm... es ist natürlich ratsam, sich den ganzen Thread durchzulesen, bevor man sich hier einbringt. Es ist ja kein Sammel-Thread.

Allerdings muss auch ich gestehen, dass ich nicht mehr ganz genau weiß, was so alles an Infos über das Grundstück geflossen sind, obwohl ich zu Anfang vieles doppelt gelesen habe.

Ich möchte allerdings mal anmerken, dass man auch auffüllen darf, sofern man auf Stützmauern an der Grundstücksgrenze verzichtet, also am Rande anfallen lässt. Und was einem selbst betrifft, betrifft auch den Nachbarn, nämlich auch eine Unterbindung von Stützmauern. Inwiefern das jetzt für Dich wichtig sein kann... weiß nicht. Aber Du vielleicht.

Wenn Du Dein Haus mit einem Programm visualisierst, dann kann es für Dich und auch für andere (zb uns) hilfreich sein, wenn Du auch Dein Grundstück absteckst, also mal einzäunst. Dann kann man auch die Wirkung der Proportionen erkennen. Nur mal so als Tipp.
Und wenn Dein Programm auch den Schattenwurf kann, dann kannst Du doch die Auswirkungen der Sonne einstellen und nachvollziehen?! [emoji848]
 
E

Escroda

der Bebauungsplan hat zum Beispiel fünf Seiten...
Das sind deutlich weniger als dieser Thread hat. Und die frühzeitige Kenntnis der fünf Seiten hätte geschätzt 10 Seiten dieses Threads erspart.
Beim Kauf waren diese Probleme zudem auch nicht ersichtlich wegen der missverständlichen Formulierungen im Bebauungsplan.
Wenn missverständliche Formulierungen von erheblicher Tragweite zu klären sind, dann fertigt man ein Gesprächsprotokoll an und lässt es von den Beteiligten bestätigen. Dann kann sich nachher keiner mehr rausreden. Welche Formulierungen sind denn missverständlich? Und wie hat die Gemeinde sich dazu geäußert? Wie viele Personen haben am klärenden Gespräch teilgenommen? Ich kann am Bebauungsplan keine Mängel entdecken. Er enthält sogar einen Systemschnitt, in dem nochmals bildlich erklärt ist, wo man wie viel auffüllen darf und wo die Höhenbezugspunkte liegen.
und wenn er o. k. Fußboden auffüllt und seine Garage 3 m hoch macht
... dann darf er das nicht, da auch für ihn die BayBo gilt und seine Garage dann Abstandsflächen wirft, was nebenbei bemerkt auch ein berechtigter Kritikpunkt an meinen Vorschlag wäre, da eine 9m lange Garage wegen des Gefälles nur schwer so platziert werden kann, dass die mittlere Wandhöhe 3m nicht überschreitet.
Bemerkenswert finde ich, dass eine höchstens 9m lange Garage in 6m Abstand für Dich inakzeptabel ist, Du deinen nördlichen Nachbarn aber eine 12,2m breite und 7,8m +Dach hohe Gebäudewand in 5m Abstand zumuten möchtest.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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