11ant
Die Ausnahmen sind hier klar bezeichnet: in WA1 für Pfeifenkopfgrundstücke, da gibt es eine Zulässigkeit der Grundflächenzahl-Überschreitung - ohne Limit - für Zufahrten; in WA2 und WA4 für Terrassen, limitiert auf 0,1 Zuschlag auf die Grundflächenzahl.
Ein Nebengebäude (Garage o. dergl.) ist keine Zufahrt und keine Terrasse, das fragliche Grundstück liegt in WA1, somit ist alles gesagt.
Wie kommst Du auf den Standpunkt, der Bebauungsplan müsse quasi jeden einzelnen Satz der Baunutzungsverordnung entweder ankreuzen oder durchstreichen ?
Ein Nebengebäude (Garage o. dergl.) ist keine Zufahrt und keine Terrasse, das fragliche Grundstück liegt in WA1, somit ist alles gesagt.
Wie kommst Du auf den Standpunkt, der Bebauungsplan müsse quasi jeden einzelnen Satz der Baunutzungsverordnung entweder ankreuzen oder durchstreichen ?
Der Auskenner wäre in diesem Themenfeld @Escroda - ich kann bloß lesen und mir merken, daß Planungsrecht kein Wunschkonzert ist.Du scheinst dich sehr gut auszukennen,