G
Garlintor
Danke @Escroda
Grundstück: 555m² * 0,3 = 166,5m² überbauter Fläche
Grundflächenzahl 0,3
Geschossflächenzahl 0,45
Kein Pfeifenkopfgrundstück
Mein Gedanke war:
Haus: 11,5m * 13m = 149,5m²
166,5m² - 149,5m² = 17m²
Dann bleibt für Garage, Terrasse, Pflasterung nur noch 17m²? ... würde ja nicht gehen
Dieses gilt dann nur für "Pfeifenkopfgrundstücke"? Alle anderen Grundstücke haben dieses dann nicht?Von diesem hat sie mit §3 Gebrauch gemacht, für dein Gebiet WA1 unter 3. Heißt konkret: Du brauchst die Zuwegung zu deinem Haus bei der Grundflächenzahl I nicht mitrechnen.
Auch dieses gilt dann nur für die Pfeifenkopfgrundstücke?Wenn Du die Grundflächenzahl I mit Haus und Terrasse voll ausschöpfst, bleiben Dir also noch 83,25m² für Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen (Gartenhaus, Gewächshaus, ...)
Fakten:Der TE hat seine Gedanken ja nicht weiter ausgeführt
Grundstück: 555m² * 0,3 = 166,5m² überbauter Fläche
Grundflächenzahl 0,3
Geschossflächenzahl 0,45
Kein Pfeifenkopfgrundstück
Mein Gedanke war:
Haus: 11,5m * 13m = 149,5m²
166,5m² - 149,5m² = 17m²
Dann bleibt für Garage, Terrasse, Pflasterung nur noch 17m²? ... würde ja nicht gehen