wir hatten doch drüber geschrieben, dass zur Ermittlung des zvE nur die Anzahl der Kinder im jeweiligen Jahr relevant sind. Das geht aus meiner Sicht aus dieser Formulierung nicht hervor. Für mich klingt das so.
1. Die beiden Steuerbescheide einreichen.
2. Taschenrechner anschmeißen und den Mittelwert berechnen.
3. Freibetrag prüfen anhand der Kinder bei Antragstellung.
Aber ich gehe davon aus, dass es auch eine Förderrichtlinie gibt, in der weitere Details stehen.
Bzw. hoffe ich jetzt einfach, dass wir den Einzug 2019 hinbekommen. Der schnitt 2016/2017 wäre unter 90k, dann würde es auf jeden Fall klappen