DASI90
so. Sind gerade vom Termin bei der Gemeinde zurück gekommen. Haben sich viel Zeit für alle unsere Fragen genommen und mit uns ausführlich gesprochen. Wir bekommen jetzt das schriftliche Angebot per Post bei dem wir das Wahlrecht zwischen beiden o.g. Grundstücken haben und können bis ANFANG APRIL entscheiden. Haben also noch massig Zeit um die Finanzierung abzuklären und uns Gedanken zu machen.Eventuell auch kein Mehrfamilienhaus, ich denke das werden schon einzelne Reihenhäuser und was das Grundstück angeht gibt es dann eine Art Teilungserklärung bzw. Nutzungsrecht, wo jeder Eigentümer den Boden unter seinem Haus+Garten zugesprochen bekommt. Die Höhen sind ja eindeutig festgelegt: 13,5m in ca. 16m Entfernung von deiner Terrasse. Hmm, die bauen mit Tiefgarage, das wird also vom Geländer her tendenziell höher als niedriger. Da bleibt gegen Abend wohl nicht viel Sonne übrig :-(
Jetzt zu den neuen Erkentnissen. Die Gemeinde hat das untere Grundstück ja schon verkauft und von dem Bauträger den Entwurf bekommen. Es wird in jedem Fall ein durchgängiges Mehrfamilienhaus (Riegel) mit Mietwohnungen. Dementsprechend sind keine Eigentumswohnungen vorgesehen und dementsprechend wird auch der Standard vom Bauen her sein. Es entstehen also keine gehobenen Eigentumwohnungen die den Architekturpreis 2020 gewinnen. Es ist ein Riegel mit Flachdach der relativ nüchtern gehalten ist. Da es bezahlbarere Mietwohnungen werden sollen, ist aus Kostengründen auch keine Tiefgarage geplant (so wie es eigentlich auch der Bebauungsplan vorsieht), sondern in der unteren Ebene vor dem Haus auf der Südseite Stellplätze. Das wiederum hat den Vorteil, dass die möglichen Wohneinheiten durch die Stellplatzanforderung pro Wohneinheit nicht so leicht eingehalten werden können. Ergo ist in dem Entwurf jetzt auch "nur" ein Wohnhaus mit 3 Vollgeschossen mit einer Gesamthöhe von ca. 9 -9,5 m vorgesehen. Es kann natürlich nicht garantiert werden, dass der Entwurf so auch bestehen bleibt. Aber die Wahrscheinlichkeit das bspw. noch ein Staffelgeschoss mit Penthousewohnungen gebaut wird ist relativ gering. Weil erstens eine teure große Penthouswohnung bei dem Miets-Konzept keinen Sinn macht und zweitens das vor der Tatsache das bereits bei dem jetzigen Entwurf die Anforderungen ausnahmsweise von 2 Stellplätzen auf 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit reduziert werden musste. Bei einer durchgehenden Tiefgarage wäre das kein Problem, ist aber wegen o.g. Gründen nicht geplant. Die Balkone sollen zur Südseite ausgerichtet sein. Die Hauszu bzw. -Eingänge die per Fuß erreichbar sind, sind jeweils an den Wendehämmern auf der Nordseite geplant. Ist die Frage wie sehr einen das tangiert? Wohnungen mit Gartenanteil gibt es nicht.
Es ändert sich dadurch zwar nichts mehr, trotzdem stell ich mir gerade die Frage was besser ist? Ein Haus mit bezahlbaren Mietwohnungen das im Endeffekt 4 m niedrigiger ist oder ein top durchgestyletes Mehrfamilienhaus mit schnicken Eigentumswohnungen und Penthouse und dem ganzen Schnick-Schnack die den Bebauungsplan komplett ausreizen.
Wir sind dann auch noch mal so wie es die Zeit erlaubt hat kurz ins Neubaugebiet. Anbei auch ein Foto auf dem zumindest Ansatzweise das Grundstück erkennbar ist. Zur Orientierung ich stehe jetzt auf der geschlängelten Straße und mache das Bild nach oben zum Grundstück von Süd-Westen aus.
Es ist zu sehen das ein leichter Hang da ist und ich gefühlt mit 1,5 - 2m Höhenunterschied von Grundstückskante vorne zu hinten rechne? Das führt natürlich bei uns zu Mehrkosten, aber u.U. auch mehr Möglichkeiten mit dem "Problem" der Zeilenbebauung umzugehen?
Grüße