Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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T

Tommy77

Hallo, ich denke nicht das mein Bauvorhaben durch Nachbarn ausgesetzt werden kann. Habe mich etwas im Internet durchgelesen. Zumal ja auch eine Finanzierung mit Zinsen dahinter steckt bzw. Bereitstellungszeitraum. Falls doch, würde ich Schadensansprüche gegenüber des Bauamtes geltend machen. Sofern ist alles gesetzlich korrekt verlaufen auch von ehemaligen Eigentümer. Soweit ich das verstehe hat sich eben die Frist auf Widerruf des Bauvorhabens verlängert aber nicht der Bau and sich. Die Behörde würde bei einem Widerruf Tagen in einem Ausschuss und normal diese der Nachbarn ablehnen. Wenn diese dann nicht einverstanden wären müssten diese dann vor ein Verwaltungsgericht klagen also nächste Instanz. Dies ist aber mit kosten verbunden und bei Niederlage kann ich da ebenfalls auf Schadenersatz klagen falls es dadurch zu Verzögerungen kommt. Mittlerweile gibt es aber da anscheinend Schnellverfahren. Ich möchte hier nichts überstürzen auch diese Nachbarn nicht fragen sondern taktisch geschickt vorgehen. Nach heutiger Rücksprache mit dem Bauträger wird der Bauantrag in ca 2 Wochen gestellt und ich soll mir alles von Bauamt schriftlich geben bei dem ich Freitag einen Termin habe.
 
11ant

11ant

Nach heutiger Rücksprache mit dem Bauträger wird der Bauantrag in ca 2 Wochen gestellt und ich soll mir alles von Bauamt schriftlich geben bei dem ich Freitag einen Termin habe.
"Mit dem Bauträger" ... - der so halb keiner sein will :-(
Ich bleibe bei der Kernaussage:
2. das wird in den Griff zu kriegen sein;
1. nicht mit Internet statt Anwalt
 
Y

ypg

Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft,
Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Gekauft oder nicht?


Ich habe über einen Bauträger in diesem Falle eine Grundstück erworben, als Bauland deklariert. Der Bauträger hat lediglich vermittelt. Verkauft hat das Grundstück eine Privatsperson über Makler. Der Bauträger möchte mit mir nun als Bauherren

Dieses Konstrukt, ob nun Bauträger der Bauherr ist oder Du, da Steig ich immer noch nicht durch. Dazu kann ich nur sagen: der Bauherr stellt den Bauantrag. Wenn Ihr Bauherren seid, unterschreibt ihr den auch. Der BT?\GU macht die Unterlagen nur fertig.

Zu den klagewilligen Nachbarn: liest sich für mich erst mal nur „Hörensagen“.
Da sagt ein anderer, dass es x und y nicht passen würde... Da sagt sich leicht, dass man klagen wird. Es sagt sich auch leicht, dass „man nen Besen frisst“, oder „das lass ich nicht zu“, „über meine Leiche“ usw. Wenn es dann ums Handeln geht, meldet sich keiner mehr zu Wort.
Also wart mal ab.
Dennoch geb ich 11ant recht: ein Fachanwalt kann schnell Licht ins dunkle Papier bringen.
 
11ant

11ant

Zu den klagewilligen Nachbarn: liest sich für mich erst mal nur „Hörensagen“.
Dennoch geb ich 11ant recht: ein Fachanwalt kann schnell Licht ins dunkle Papier bringen.
Das erste Licht bringen konkrete eigene Gespräche mit den Nachbarn - auch mit denen, die selber nicht zu den Klagebefugten zählen würden: die Klagebefugten können sagen, ob und ggf. weshalb sie würden klagen wollen; wenn alle nein, dann langt ein "hausärztlicher" Anwalt, der Rechtsmittelverzicht ist keine Raketentechnik. Die "weiteren" Nachbarn (aus der Umgebung, oder nur Mieter) könnten immerhin Hintergründe erhellen: "der Willi ist sauer, der Vorbesitzer hatte ihm das Grundstück für die Kinder versprochen" bzw. "den Horst hat er mal angep**t, seine Garage wäre 10 cm zu hoch". Je nach Fortgang sieht man dann, ob später ein Verwaltungs- oder Baurechtler der vom richtigen Fach wäre.
 
T

Tommy77

Das ist ja alles richtig. Der Bauträger fertigt diesen aus, ich unterzeichne und gebe diesen dem Bauamt ab. Das wird nun in 2 Wochen der Fall sein. Was das Bauamt dann macht, kann ich nicht genau sagen, aber rein rechtlich liegt ja ein positiver Bauvorbescheid vor - unabhängig vom Versäumnis für die Nachbarn und eben der dazugehörigen Frist auf Widerspruch. Genaueres werde ich wohl Freitag erfahren und vielleicht was ich mir erhoffe wird mir mitgeteilt das im Falle eines Widerspruchs geringe Chancen für die klagenden dastehen wird, falls es dazu kommt. Wo ich natürlich Angst habe, dass das Amt sagen könnte die Chance bei Klage stehen gut aufgrund von diesem oder jenem. Was ich an sich nicht glaube. Außerdem gehe ich davon aus das längst hätte Widerspruch eingelegt wenn man konsequent wollte. Ein ich überlege mir das, ist wie bereits gesagt irgndwo lächerlich.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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