Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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Tommy77

*lach*



Also gibt es doch keinen BPPlan in dem das Grundstück teil ist. Sonst hätte nämlich dein Vorbesitzer erst überhaupt keinen Bauvorbescheid beantragen müssen.
Der Bebauungsplan kommt ja erst oder kam erst durch mein Projekt bzw mein Haus das ich darauf Bauen möchte.
Du meinst eine Rückabwicklung des Kaufvertrages? Da glaube ich nicht dran.

Das wird mit Sicherheit nicht der Fall sein, klar.

Genauso wenig glaube ich allerdings an irgendwelche Gründe, die einen Bau im Rahmen des Bebauungsplan verhindern könnten. Denn auch wenn da noch irgendwelche Einspruchsfristen offen sein sollten, wen interessiert das? Entscheidend ist, ob begründete Einwendungen erhoben werden können und die sehe ich nicht bei einem Bebauungsplan-Gebiet.
Das wird ebenfalls nicht der Fall sein, eben ich halte mich strickt an den Bebauungsplan. Wie bereits erwähnt. Es existieren keine Gründe noch wurden irgendwelche genannt. Lediglich Telefonterror beim Bauamt und das Versäumnis der Belehrung. Also heiße Luft wenn man das so sagen kann. Einer Baugenehmigung steht absolut nichts im Wege . Der Vermerk der Telefonate wirkt sich keineswegs auf den Bauantrag ab.
 
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nordanney

Der Bebauungsplan kommt ja erst oder kam erst durch mein Projekt bzw mein Haus das ich darauf Bauen möchte.
Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein. Mach Dich doch bitte erst einmal mit den Basics zum Baurecht vertraut. Dann ergeben sich viele Antworten auf Deine Fragen von allein bzw. Du kannst hier qualifizierte Antworten auf konkrete Sachverhalte bekommen.
 
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Tommy77

Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein. Mach Dich doch bitte erst einmal mit den Basics zum Baurecht vertraut. Dann ergeben sich viele Antworten auf Deine Fragen von allein bzw. Du kannst hier qualifizierte Antworten auf konkrete Sachverhalte bekommen.
Ja den gibt’s.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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