Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Y

ypg

Such' Dir Mitstreiter und wende Dich an Opposition und Medien. Da gab's bei Extra3 schon deutlich weniger absurde Geschichten.

Alleine kannst Du nur schlucken und eine Entscheidung treffen - "Bis hierhin und nicht weiter" oder "Augen zu und durch".
Ich denke auch, kollektiver Zusammenschluss bewirkt etwas. Jemand allein hat da kein/kaum Einfluss.
 
M

MayrCh

Und ja...eigentlich müssen dann alle 20 Bauherren in diesem Reihenhausgebiet aufschütten.
Wie siehts denn mit Altlasten auf den Grundstücken aus? Die Bilder sehen ja in der Tat danach aus, als das sich jemand die Aushub-Entsorgung sparen wollte und dafür lieber tausende m³ sauberes Material auf die Sparten legt, die er einfach aufs Bestandsgelände gepackt hat.

So ein unausgereifter Bebauungsplan,
So ein wenig hellhörig hätte man bei "ein jeder RH-Besitzer darf dem Grunde machen was er will, solange er der erste ist" schon werden können.
 
E

Escroda

Wie siehts denn mit Altlasten auf den Grundstücken aus?
Keine. Im Gegenteil, die Böden sind hervorragend, wie die Begründung zum Bebauungsplan feststellt:
Als weitere (zumindest teilweise) Kompensationsmöglichkeit wurde auch die Bodenverbesserung in Form von Oberbodenauftrag überprüft. Allerdings kommt diese Art der Kompensation nicht für Böden in Betracht, deren Bodenfunktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ einer Bewertungsklasse von 3 oder 4 entsprechen. Die Böden um A-Stadt entsprechen bezüglich der Bodenfunktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ größtenteils mindestens der Bewertungsstufe 3 und sind somit kaum aufzuwerten.
So ein wenig hellhörig hätte man bei "ein jeder RH-Besitzer darf dem Grunde machen was er will, solange er der erste ist" schon werden können.
Und welchen Schluss hättest Du als "preiswertes" Bauland Suchender daraus geschlossen?
Die Planung ist skandalös und der Umgang mit den Bauherren setzt noch einen darauf. Aber wer hat schon Zeit, Geld und Lust sich mit der Gemeinde, in der man weiter leben möchte, jahrelang juristisch zu streiten?
nachdem die Erschließungsarbeiten voll im Zeitplan liegen
Wenn es einen Zeitplan gibt, muss es doch auch einen Ausführungsplan geben. Hat den niemand angefragt?
Liegt die Böschung des Straßenbaukörpers auf eurem Grundstück?
Gab es zum Zeitpunkt des Kaufs schon eine aufgeschüttete Böschung auf eurem Grundstück?
Gibt es im Kaufvertrag einen Passus zur Duldung der Böschung?
Abgesehen davon, dass ich in der angegebenen Rechtsgrundlage (§ 74 Abs. 2 Nr. 3 Landesbauordnung) zum §5 der örtlichen Bauvorschriften keinen Bezug zum Inhalt sehe, dieser missverständlich und unbestimmt ist, so berechtigt er für sich allein noch nicht zur Benutzung eures Grundstücks (vgl. BVerwG 4 CN 5.08). Vielleicht ein Ansatz für einen Fachanwalt, zumindest aber zur Stärkung der Verhandlungsposition.
 
S

Scout

Wieso lässt du dir nicht einfach den Abraum von anderen Bauprojekten (natürlich nur mit Gutachten) kommen und bei dir aufschütten?

Im späteren Gartenbereich kannst du deine Muttererde zuerst auf das noch leere Grundstück des RMH (gehört ja noch der Gemeinde, lass dir dort das OK geben) schieben und später als Deckschicht wieder oben darauf.

Den Abraum wird man dir mit Handkuss kostenlos bringen, evt. kannst du dir die Kosten für den Bagger auch noch ausbedingen, dann kostet dich das Aufschütten nur Bauzeit aber wenigstens keine Kohle...
 
G

goalkeeper

Wieso lässt du dir nicht einfach den Abraum von anderen Bauprojekten (natürlich nur mit Gutachten) kommen und bei dir aufschütten?
Das hat unser GU auch schon vorgeschlagen - allerdings gibts von seiner Seite noch keinen 100 %igen Plan wie wir vorgehen, da die genaue Höhe noch nicht fest steht und noch kein Bodengutachten gemacht wurde. Das kommt jetzt alles in den nächsten Wochen, dann sehen wir weiter.

Wenn es einen Zeitplan gibt, muss es doch auch einen Ausführungsplan geben. Hat den niemand angefragt?
Liegt die Böschung des Straßenbaukörpers auf eurem Grundstück?
Gab es zum Zeitpunkt des Kaufs schon eine aufgeschüttete Böschung auf eurem Grundstück?
Gibt es im Kaufvertrag einen Passus zur Duldung der Böschung?
Abgesehen davon, dass ich in der angegebenen Rechtsgrundlage (§ 74 Abs. 2 Nr. 3 Landesbauordnung) zum §5 der örtlichen Bauvorschriften keinen Bezug zum Inhalt sehe, dieser missverständlich und unbestimmt ist, so berechtigt er für sich allein noch nicht zur Benutzung eures Grundstücks (vgl. BVerwG 4 CN 5.08). Vielleicht ein Ansatz für einen Fachanwalt, zumindest aber zur Stärkung der Verhandlungsposition.
Ob wir uns rechtlichen Beistand holen wissen wir aktuell noch nicht - wie du selbst oben festgestellt hast wollen wir einen langen Rechtsstreit vermeiden. Ich habe schon Kontakt du diversen anderen Bauherren - da werden wir mal über das Thema sprechen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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