Wie siehts denn mit Altlasten auf den Grundstücken aus?
Keine. Im Gegenteil, die Böden sind hervorragend, wie die Begründung zum Bebauungsplan feststellt:
Als weitere (zumindest teilweise) Kompensationsmöglichkeit wurde auch die Bodenverbesserung in Form von Oberbodenauftrag überprüft. Allerdings kommt diese Art der Kompensation nicht für Böden in Betracht, deren Bodenfunktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ einer Bewertungsklasse von 3 oder 4 entsprechen. Die Böden um A-Stadt entsprechen bezüglich der Bodenfunktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ größtenteils mindestens der Bewertungsstufe 3 und sind somit kaum aufzuwerten.
So ein wenig hellhörig hätte man bei "ein jeder RH-Besitzer darf dem Grunde machen was er will, solange er der erste ist" schon werden können.
Und welchen Schluss hättest Du als "preiswertes" Bauland Suchender daraus geschlossen?
Die Planung ist skandalös und der Umgang mit den Bauherren setzt noch einen darauf. Aber wer hat schon Zeit, Geld und Lust sich mit der Gemeinde, in der man weiter leben möchte, jahrelang juristisch zu streiten?
nachdem die Erschließungsarbeiten voll im Zeitplan liegen
Wenn es einen Zeitplan gibt, muss es doch auch einen Ausführungsplan geben. Hat den niemand angefragt?
Liegt die Böschung des Straßenbaukörpers auf eurem Grundstück?
Gab es zum Zeitpunkt des Kaufs schon eine aufgeschüttete Böschung auf eurem Grundstück?
Gibt es im Kaufvertrag einen Passus zur Duldung der Böschung?
Abgesehen davon, dass ich in der angegebenen Rechtsgrundlage (§ 74 Abs. 2 Nr. 3 Landesbauordnung) zum §5 der örtlichen Bauvorschriften keinen Bezug zum Inhalt sehe, dieser missverständlich und unbestimmt ist, so berechtigt er für sich allein noch nicht zur Benutzung eures Grundstücks (vgl. BVerwG 4 CN 5.08). Vielleicht ein Ansatz für einen Fachanwalt, zumindest aber zur Stärkung der Verhandlungsposition.