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Zaba12
Nur weil es ein Flurstück ist, heißt es noch lange nicht das man das ganze Fremde nicht eigene Grundstück nutzen darf. Weg ist Weg und Hof ist Hof. Notwegerecht hat das Wörtchen Not im Wort, sprich in der Not wird und soll immer der kürzeste Weg genommen werden. Denn Zusammenhang bekommt jeder Jurastudent hin. Wir sind hier ja nicht in Afrika, hier ging’s für jeden Blödsinn ne Definition. Dreht den Spieß, um beruft euch aufs Notwegerecht, samt kürzesten Weg zum Grundstück beim Bauamt und gut ist. Also ab zum Bauamt und sensibilisieren.Nun,
das ist eben auch einer der Punkte.
Instandhaltung, Winterdienst und eine Rente wegen dem Notweg.
Wie diese ausfällt ist aber nirgends definiert und wird bei Nichteinigung und Klage auf Notwegerecht vom Gericht bestimmt.
Soweit mein Kenntnisstand.
Ich erwarte ehrlich gesagt nichts, was die Eingriffe auch nur annähernd kompensieren.