Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht

4,50 Stern(e) 31 Votes
RomeoZwo

RomeoZwo

Die Intention der Gemeinden an solchen Regeln ist Grundstücks- und Immobilienspekulation zu vermeiden. D.h. eben nicht nur Spekulation mit Grundstücken einzudämmen sondern z.B. auch Bauträger. Ziel der Gemeinden ist es Wohnraum für Familien zu schaffen.
Nachdem der Eigentümer als "Familie" im Haus gewohnt hat und jetzt in einer "besonderen Situation" verkaufen muss und ihr vermutlich auch als "Familie" das Haus kaufen und einziehen wollt, vermute ich, dass die Gemeinde hier ihr OK gibt.

Auch gibt es für Gemeinden strenge Grenzen für die Wiederkaufsrechte bzw. deren Gültigkeit (siehe BGH – Az.: V ZR 271/14, 26.06.2015). Ob der Verkäufer in seiner Situation aber Zeit, Lust und Finanz. Möglichkeiten hat gegen die Gemeinde zu klagen ist fraglich.

Zudem kommt noch dazu, dass der Notar nur bis Mitte März beurkunden darf und daher dann seine Gebühren gezahlt haben
Das finde ich komisch. Hört er auf und das Notariat wird geschlossen? In Bundesländern mit Vollnotariat werden diese eigentlich immer an Amtsnachfolger übergeben und es findet ein fließender Übergang statt. Wie es in Bundesländer mit Anwaltsnotaren aussieht weiß ich aber leider nicht.
 
Y

ypg

Der Verkäufer ist nicht mehr in der Lage nach der Scheidung den Kredit allein zu bezahlen und zudem ist sein Job nicht sicher. Außerdem übernehmen wir den Kredit und er hat somit keinen Gewinn durch die Veräußerung.
Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich, sofern die Absicht der Vertragsbedingungen dadurch nicht dauernd oder dauerhaft verändert wird.
für mich liest es sich nach finanziellem Notstand. Da sollte die Gemeinde die Ausnahme sehen.

allerdings ist es das Problem vom Verkäufer: der soll in die Puschen kommen und seine Unterlagen der Gemeinde vorhalten. Am besten begleitest Du ihn, damit auch diese Schnarchnasen etwas Eile in diesen Vorgang legen. Freundlich darauf hinweisen...
Obwohl... mir fällt ein:
Dem Verkauf (Notarsunterschrift) steht nichts im Weg, da die Gemeindeforderungen erst nach dem Verkauf auftreten. Und das eben an den Verkäufer.
 
H

Hauskauf 2020

vermutlich weil dann er die Altersgrenze (70 Jahre) erreicht haben wird oder anderweitig sein Amt aufgibt
So siehts aus, er hat ab Ende März keine Lizenz mehr um zu beurkunden.. Hätte uns natürlich vorher informieren können, allerdings haben wir die auf uns zukommenden Hürden unterschätzt.
 
H

Hauskauf 2020

Das ist Geld, das ggf. der Verkäufer an die Gemeinde zu entrichten hat. Nicht ihr.

Wie ist denn der aktuelle Bodenverkehrswert bzw. von wie viel reden wir da maximal? Wenn's pressiert und eine überschaubare Summe ist dann würde ich einen Passus in den Vertrag schreiben lassen dass falls diese Klausel schlagend sein sollte ihr euch mit x % daran beteiligt. x gleich Verhandelungsmasse.

Ansonsten hört sich das nach einer kleinen Gemeinde an. Dann würde ich mich erkundigen wer im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat das Alphatier ist und bei diesem unverbindlich anrufen und ihn nach seiner persönlichen Ersteinschätzung fragen.
Es könnten bis zu 90.000€ sein, laut Verkäufer. Dass wir nicht dafür aufkommen müssen, ist und bewusst, allerdings hätte der Verkäufer nicht die finanziellen Mittel um dafür aufzukommen. Wir würden uns auch beteiligen, allerdings nicht bei einem so hohen Betrag.

Die Überlegung, die Entscheidungsträger aufzusuchen ist uns auch schon gekommen, da wir stand jetzt jedoch noch nicht involviert sind, könnte das in die falsche Richtung los gehen.

Vielen Dank für die Ratschläge!!
 
H

Hauskauf 2020

Das hat die Gemeinde Grundstück. immer (vereinfacht).

Problem des Verkäufers, nicht Deins.

Die Übernahme der Finanzierung hat doch nichts mit dem Gewinn des Verkäufers zu tun? Vielleicht er das Grundstück für T€ 50 und das Haus für T€ 250 gebaut und verkauft jetzt an Euch für T€ 800. Welcher Gewinn im Grundstück steckt, wird aus dem Bodenrichtwert (oder im Zweifel durch ein Gutachten) ersichtlich.
Ja, allerdings ist es auch unser Problem, wenn der Verkäufer diesen Betrag nicht bezahlen kann und uns dementsprechend das Haus nicht verkaufen kann.

Gewinn war damit gemeint, dass uns ja vorliegt, wie viel er für das Grundstück bezahlt hat und auch die Höhe der Kredites für den Bau. Nach dam Bau des Hauses hat er 2 Jahre abgezahlt und verlangt jetzt nur dass der Kredit übernommen wird.

Vielen Dank für die Infos!
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben