Wenn aktuell im Grundbuch nichts steht, dann existiert kein Wegerecht und du kannst die Zufahrt dichtmachen! Hier hättest du einen Ansatz den Nachbarn die Kosten für das Pflastern im Gegenzug für ein Wegerecht aufzudrücken. Geht natürlich nur, wenn die Grundstücke auch anderweitig zu betreten sind und du ein dickes Fell für Nachbarschaftsstreitigkeiten hast
Nachtrag: Es gibt ein aktuelles BGH Urteil dazu. Google mal nach "BGH entscheidet: Kein Wegerecht aus Gewohnheit".
Hallo,
es gibt zwar kein Wegerecht aus Gewohnheit aber ein Notwegerecht, wenn das Grundstück anders nicht von einer öffentlichen Fläche zu erreichen ist. D.h. der Nachbar des hinteren Grundstücks hat das Recht sich ein Wegerecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Aber - bei der Eintragung des Notwegerecht lassen sich die Bedingungen mit Aufnehmen. Das ist einerseits eine Notwegerente (Art Pacht, die sich aus der Verzinsung des Wertes des Weges berechnet) und andererseits auch die Unterhaltspflichten (Reinigung, Reparaturkosten, ...) .
Ich hab das alles auf einem Grundstück, dass mir gehört. Leider haben meine Vorfahren das mit der Notwegerente damals vergessen, bzw. gegen ein persönliches Wegerecht über Nachbars Grundstück zu ihrem Nutzgarten getauscht. Der Garten ist mit deutlichem Umweg aber über eine öffentliche Straße zu erreichen und damit besteht dieses Wegerecht heute nicht mehr.