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HansHansen
Richtig. Und es wird versucht die Wohnung temporär zu verschenken, um das BKG trotzdem einsacken zu können.Steh ich irgendwie auf dem Schlauch?
Hier ist doch die Rede von einer vermieteten Studentenbude oder? Vermietete Objekte sind grundsätzlich vom Baukindergeld ausgeschlossen, auch im Nachhinein. Es gibt entsprechende Meldepflichten.