rechnet auch mit einer Ablehnung aus dem Amt, passt nicht ins Gebiet
Eventuell das ganz mit einem sehr flachen Pultdach kombinieren. Macht es dür die Genehmigung sicherlich auch einfacher.
Eventuell hilft ja das Farbkonzept, was ja durchaus einem Dach aehnlich sieht.
Umplanen auf Satteldach sollte mal eingeplant werden.
Zum Thema Möchtegernbauhaus in §34 Gebiet aus den 70ern mit bisher ausschließlich Satteldächern, kann ich nur anbringen, dass wir das ohne Nachfrage genehmigt bekommen haben. Es ist also nicht unmöglich. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Das schreibt die Gemeinde doch nicht aus Gaudi vor.
uvm. (dient nur als Beispiel, bitte nicht persönlich nehmen)
Ich mache das jetzt in jedem Thread damit das endlich bei jedem sitzt ;)
Die Dachform hat KEINE (!!!) Relevanz zum Eingügungsgebot des 34ers! Bitte verunsichert die Leute nicht immer, genau wegen dieser Aussagen hier und woanders im Netz hatten wir damals vor der Gemeinderatssitzung schlaflose Nächte, das ist einfach so unnötig.
Der hier leider nicht mehr aktive
@Escroda , seines Zeichens absoluter Experte und beruflicher Fachmann für dieses Thema, hat es mir (für die Nächte leider zu spät) und eigentlich auch genügend anderen hier immer mal wieder erklärt. Und ja, so war es auch in der Sitzung. Die Höhe der Gebäude ist für die Entscheidungsträger meist das Hauptkriterium, gefolgt von weiteren Punkten. Zitiert doch einfach den § komplett oder verweist auf Gerichtsurteile, z.B.
"...vorrangig die (absolute) Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschossfläche, Geschosszahl und Höhe und bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche als Bezugsgröße zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung anbieten"
Also ja, den Bildern des TE nach könnte die Stadt/Gemeinde hier ablehnen, aber nicht wegen der Dachform.
..