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Isokrates
Diese Auslegung der Höhen wird regional unterschiedlich gehandhabt.Danke für deine Ausführung. Genau das mit der Aufschüttung (bis 1m? oder sowas
In der SächsBO steht hierzu z. B. nichts.
Manche gehen hier von 1,5m manche von 2m aus.
Müsste man recherchieren, ob es hier Verwaltungsanweisungen in Sachsen gibt. Auf die Schnelle habe ich jetzt dazu nichts gefunden, jedoch Juris auch nicht bemüht.
Einfacher wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die Terrasse überdacht und diese Überdachung am Haus befestigt wird, dann muss vom Ende der Überdachung und nicht vom Haus wieder die abstandsfläche (mind. 3m in den meisten Fällen) eingehalten werden.
Auf die zweite Situation habe ich gerade keine Zeit mehr einzugehen, hole das aber heute gerne später noch nach, wenn sich bis dahin noch keiner adäquat dem Problem gewidmet hat.