Mea culpa.
Also Zusammenfassung:
Wenn du das vorhandene Gelände bei dir nicht verändert hast und da auf deinem Grundstück der Höhenunterschied minimal ist gibt es, wie schon angesprochen, nur
zwei verbleibende Varianten:
1. Auf seinem Grundstück wäre das Gelände stärker ansteigend. Erklärt aber dann an der Grenze nicht den Höhenunterschied von 30 bis 50 cm.
2. Er hat etwas nachgeholfen mit einer Aufschüttung, um sein ganzes Grundstück eben zu machen.
Ich halte Variante zwei, unter erneuter Ansicht deiner Bilder, für wahrscheinlicher.
Jetzt gilt es also zu beweisen, dass er sein Gelände durch eine Aufschüttung eben gemacht hat. Dadurch wäre er dann in der Pflicht nach § 17 SächsNRG die Abstützung zu organisieren/bezahlen.