Das Problem ist eben, dass wir ja mit der Einstweilligen mehr oder weniger selbst für die Bauverzögerung verantwortlich sind. Und wenn es so weiter geht, rennt das Mittelhaus wegen des Streits mit dem
Viebrockhaus bei Baustart gerade wieder in die nächste Einstweillige rein.
Machen kann man da nix, da Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Kauf - und die enden erst im November.
Bauamt und übergeordnetes Baurechtsamt fühlt sich nicht zuständig, da Privatrecht. Wir kommen uns echt ein wenig veräppelt vor - von allen Seiten. Aktuell machen könne wir allerdings nichts, so ärgerlich es auch ist. Wir sehen es gelassen, denn wie sagte schon Karl Valentin:
„Ich freue mich wenn es regnet. Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.“