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Frelili
Danke.
Das ist es am Ende was uns wichtig ist, ob wir damit so verfahren können, ...:
Mit anderen Worten, ob es aus irgendeinem Grund anzuraten wäre, mit nach wie vor leerstehender und gänzlich unbezogener Wohnung in die anstehenden Schritte zu gehen, oder ob das egal ist.
Das ist es am Ende was uns wichtig ist, ob wir damit so verfahren können, ...:
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Die Frage:
Ist es zulässig (ich denke ja), aber ist es denn irgendwie nachteilig, wenn das Kind bereits jetzt, also noch vor Schenkungs/Mietvertrag in die Whg. einzieht und dort für drei Monate kostenfrei wohnt?
Hat das Nachteile sei es in Bezug auf das Finanzamt, die Schenkung, die Wertermittlung der Immobilie für den Schenkungsvertrag, oder sonst irgendwie? Oder ist das völlig egal?
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... oder ob das in irgendeiner Weise die nachgelagerten Schritte "Notar, Schenkung, Wertermittlungen, oder, oder, oder, beeinflußt oder Wege verbaut....
Wir wollen zunächst mal nur sicher und beruhigt sein, ob das Kind vor den ganzen Formalitäten (Mai/Juni) erst mal 1-2 Monate kostenfrei in der Whg. leben kann und sich in der Gemeinde offiziell anmelden kann, also wirklich schon mal einziehen kann. Oder ob das hintenraus irgendwelche Konsequenzen/Einwirkungen/Nachteile hat, die wir nicht überblicken.
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Mit anderen Worten, ob es aus irgendeinem Grund anzuraten wäre, mit nach wie vor leerstehender und gänzlich unbezogener Wohnung in die anstehenden Schritte zu gehen, oder ob das egal ist.