Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

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Tarnari

Tarnari

Wenn ich Slayer anmache, hört man im Nordflügel rein gar nix. Irgendwas machst du falsch.
Falls du mich meinst, wir haben keinen Nordflügel. Nur einen Ost/Süd/West/Nordflügel je im EG und OG. Für separate Flügel in jede Himmelsrichtung hat das Geld nicht gereicht. Ehrlich gesagt fände ich ein Haus in Kreuzform auch eher unansehnlich.
 
T

taxpayer

Hallo, ich hab das Thema gerade überflogen. Es wäre gut wenn Du wirklich mal den Text der Regelung einstellst. Schauen wir doch mal was da wirklich geregelt ist…
 
T

Traumfaenger

Blöd gelaufen, würde ich sagen. Da hat der Notar dich schlecht beraten. ... und kannst sauer auf den Notar sein, der dich nicht richtig beraten hat. Aber mehr kannst du wohl nicht mehr machen.
Der Notar hat Neutralitätspflicht, d.h. er ist NICHT der Interessenvertreter einer Partei. Notare sind gemäß der Notarordnung unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten. Und im Notarvertrag ist vermutlich auch die Instandhaltung und Pflege des Weges geregelt, das richtet sich im meist nach den anteiligen Grundstücksgrößen wenn es die Parteien nicht anders vereinbaren. Außerdem kann man das Wegerecht auf ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht unterteilen. Hier hätte als das Fahrrecht anders geregelt werden müssen im Sinne der Verkäuferin.

Die Idee mit dem Verkauf des Weges finde ich auch gut, ist ja totes Kapitel. Scheint aber ein psychologisches Problem bei den meisten Verkäufern zu sein, die wollen eben die Hoheit über den Weg behalten. Nur wenn das Wegerecht nicht in deren Sinne geregelt ist, passiert genau das Gegenteil. Sie bleiben auf den Kosten und Pflichten sitzen, haben aber kaum eine Hoheit. Es gibt im Netz auch beispielhafte Berechnungen wie ein Wegerecht den Marktwert des beherrschten Grundstücks und des herrschenden Grundstücks verändert. Fazit: Der Verkäufer mit der eingetragenen Baulast (Wegerecht) hat eine Wertminderung, der Käufer und Nutzer des Wegerechts eine Werterhöhung.
 
Tarnari

Tarnari

Der Notar hat Neutralitätspflicht, d.h. er ist NICHT der Interessenvertreter einer Partei. Notare sind gemäß der Notarordnung unabhängige und unparteiische Betreuer der Beteiligten. Und im Notarvertrag ist vermutlich auch die Instandhaltung und Pflege des Weges geregelt, das richtet sich im meist nach den anteiligen Grundstücksgrößen wenn es die Parteien nicht anders vereinbaren. Außerdem kann man das Wegerecht auf ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht unterteilen. Hier hätte als das Fahrrecht anders geregelt werden müssen im Sinne der Verkäuferin.

Die Idee mit dem Verkauf des Weges finde ich auch gut, ist ja totes Kapitel. Scheint aber ein psychologisches Problem bei den meisten Verkäufern zu sein, die wollen eben die Hoheit über den Weg behalten. Nur wenn das Wegerecht nicht in deren Sinne geregelt ist, passiert genau das Gegenteil. Sie bleiben auf den Kosten und Pflichten sitzen, haben aber kaum eine Hoheit. Es gibt im Netz auch beispielhafte Berechnungen wie ein Wegerecht den Marktwert des beherrschten Grundstücks und des herrschenden Grundstücks verändert. Fazit: Der Verkäufer mit der eingetragenen Baulast (Wegerecht) hat eine Wertminderung, der Käufer und Nutzer des Wegerechts eine Werterhöhung.
So ist es. Genau das haben wir selbst auch hier.
Man muss dann das beste draus machen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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