Genauer ergeben sich die Grundlagen für die BRW sogar aus den Notarverträgen! Zum Thema Diskrepanz ein Beispiel:Aber ich ging davon aus, dass die Bodenrichtwerte aus realen Verkäufen (Grunderwerbsteuer-Anmeldung?)
anonymisiert erfasst wurden. Damit sollten die Vorbehalte Lage, Qualität, Popolarität der Gegend usw
ja bereits beinhaltet sein. Dennoch bleibt eine Diskrepanz.
Weiterhin werden die Werte zu jeweils unterschiedlichen Stichtagen erfasst worden sein,
sodass da durchaus fast 1 Jahr Erfassungs-Versatz zwischen den Werten benachbarter Flurstücken drin sein könnte.
Weiterhin mag das Erfassungs-Schema und die Korrekturen landesspezifisch unterschiedlich zu sein.
Kann ich so bestätigen. Nachbargemeinde, letztes Neubaugebiet im Dorf ca. 10-15 Jahre her. Bodenrichtwert 70€. Jetzt entsteht ein Neubaugebiet, Parzellen werden für 200€ verkauft.Das Problem der BRW liegt also vor allem daran, dass man oft Zonen hat wo lange nichts verkauft wird, man dadurch in gewisser Form die Entwicklung des Marktes für diesen Bereich nicht mitbekommt und dann plötzlich weit höher bezahlt wird.
Ist bei uns auch nicht viel anders.Kann ich so bestätigen. Nachbargemeinde, letztes Neubaugebiet im Dorf ca. 10-15 Jahre her. Bodenrichtwert 70€. Jetzt entsteht ein Neubaugebiet, Parzellen werden für 200€ verkauft.
Auf welcher Basis willst du denn über Bestandsimmobbilien so wirklich den Bodenwert berechnen? Es wird zwar ein Bodenwert angesetzt, aber den wirklichen Anteil der für den Boden gezahlt wird kann man eigentlich nicht erfassen und dürfte auch geringer als bei einem unbebauten Grundstück sein.Aber irgendwie schafft man es auch den BRW zu aktualiseren, wenn ausschließlich Bestandsimmobilien verkauft werden. Irgendein Gutachterausschuss müsste da jährlich tätig sein.