Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen

4,90 Stern(e) 10 Votes
S

Sir_Batman

Ein wenig spät zwar, aber nur weil auf einem Flurstück ein Wegerecht eingetragen ist, bedeutet das nicht, dass das komplette Flurstück nicht beparkt werden darf. Ist zu unklar formuliert, reichen ggf. schmaler Breiten, die freigehalten werden müssen.
Beispiel: Auf unserem Flurstück (ca 7m breit) ist keine genaue Fläche für das Wegerecht vorgegeben. Wir sind daher lediglich verpflichtet, eine Durchfahrtsbreite von 3,5m zu gewährleisten. Das kann dann ganz links, mittig oder rechts oder 8m Schlangelinien erfolgen.

Abschleppen lassen kann sie natürlich, wird da aber sicherlich auf den Kosten sitzen bleiben. Der einfachste Weg wird hier gewählt werden müssen: Klingeln.
 
D

Durran1234

Grundsätzlich würde ich wegen sowas nicht einen Umzug bzw. Hausverkauf erwägen. Da kommt ihr vom Regen in die Traufe.
Ich habe auch nur blöde Nachbarn, aber immer scharf zurück geschossen. Wer Krieg will kann ihn kriegen.

Ihr wurdet veräppelt. Kann man mal machen. Aber bei mir nur einmal. Wegerecht bedeutet Wegerecht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich würde als erstes mal die Grenzsteine prüfen sowie die Grundstücksgrenzen vor Ort genau ermitteln. Stimmen nämlich meistens nicht.
Passt da wirklich alles. Da macht ein Meter sehr viel aus. In deinem Fall würden 50 cm schon ein Einparken in den Carport fast unmöglich machen. Gibt es Unklarheiten bezüglich Grenze kann man vermessen lassen. Kostet natürlich erstmal. aber zahlen muss es der Verursacher.

Ein Wegerecht sagt natürlich auch nichts über den Zustand des Weges aus. Hier kann man als Eigentümer ja auch mal etwas Hand anlegen.
Zumindest liegt die Hoheitsgewalt für den Weg immer noch beim Eigentümer. Etwaige Maßnahmen könnte man ja einleiten, zumindest bis die Dame wieder zur Vernunft gekommen ist.
 
T

Traumfaenger

Ein Wegerecht sagt natürlich auch nichts über den Zustand des Weges aus. Hier kann man als Eigentümer ja auch mal etwas Hand anlegen.
Zumindest liegt die Hoheitsgewalt für den Weg immer noch beim Eigentümer. Etwaige Maßnahmen könnte man ja einleiten, zumindest bis die Dame wieder zur Vernunft gekommen ist.
Das dürften Juristen vermutlich anders sehen. So ein Weg hat eine Bestimmung und muss daher bestimmungsgemäß nutzbar sein. Daher muss die Wegfläche, soweit sie der Erschließung des Wohnhauses dienst, nach den anerkannten Regeln der Bautechnik erstellt sein. Die Verkehrssicherungspflicht und somit auch Haftung dafür obliegt alleine dem Eigentümer. Da könnte also auch die Nachbarin zurückschießen. Ob das alles so jemals zu einer beidseitig friedlichen Lösung führt, würde ich mal bezweifeln.
 
D

Durran1234

Nun, hier in Ostdeutschland ticken ja die Uhren bekanntlich etwas anders.

Ich habe bei allen gekauften Immobilien bzw. Grundstücken Grenzprobleme. entweder wurden die Grenzsteine oder Markierungen beseitigt, Zäune einfach versetzt um das nachbarliche Grundstück zu vergrößern oder Müll auf meine Grundstücke verbracht.

Bei einem Grundstück hat der Nachbar 3m vom Haus die Grenze. Hat aber den Zaun 10m auf mein Grundstück versetzt. Das sind nun fast 200qm die mir fehlen. Gelagert wird nun auf meinem Grundstück Holz. Wie praktisch.

Bei einem anderen Grundstück das Gleiche. Den lebendigen Zaun mehr als 2m auf mein Grundstück.

Bei meinem Wohnhaus hatte der Nachbar mal die Hälfte des großen Grundstücks in den 50ger Jahren verkauft. Natürlich nur auf dem Papier.
Genutzt haben sie es weiter. So vergingen die Jahrzehnte bis wir es Anfang der 2000er kauften. Der Zaun war versetzt und mir fehlten von 1500qm Grundstück etwa 800qm. Der Kompost und Abfallhaufen befand sich natürlich auf jetzt unserem Grundstück. Und auch noch 1 Jahr nach unserem Kauf wurde dieser genutzt. Selbst die alten Slipeinlagen wurden da entsorgt. Im ernst. Sowas macht doch keiner mit.

Nachdem die alten Grenzen wieder hergestellt wurden und der Zutritt durch Zäune an der richtigen Stelle verhindert wurde, haben sie mir im Folgejahr 6 mal das Ordnungsamt mit einer Anzeige vorbei geschickt und immer und immer wieder Quergeschossen.
Ich bin sehr geduldig, aber alles muss ich mir auch nicht fallen lassen. Insofern wurde scharf zurückgeschossen. Ich habe seit Jahren Ruhe.

Es waren 2 alte Damen. Eine ist nun vermutlich mit Impfschaden verstorben. Die andere hat einen Gehirntumor und steht vor der Abschiebung ins Pflegeheim.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42236 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wegerecht teilweise ändern bzw. entziehen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Nachbar lagert Bodenaushub auf unseren Grundstück 24
2Zaun neben Grundstücksgrenze stellen 26
3Neubau - Zaun zur Baustraße und Nachbarn 10
4Nachbars Sträucher auf unserem Grundstück... 37
5Grundstück ohne Abendsonne kaufen - Was würdet ihr machen? 15
6Grundstück jetzt kaufen und in 2 Jahren bauen 13
7Zwangsversteigerung - Grundstück-Forderungen von zwei Parteien 11
8Bauerwartungsland für Gewerbe - langes schmales Grundstück 19
9Grundstück kaufen und einen Teil in Bar bezahlen normal? 54
10Grundstück und Haus Finanzieren? Grundschuld aufnehmen? Baukosten? 151
11Öffentlicher Parkplatz neben Grundstück kaufen. 17
12Grundstück selber erschließen 13
13Grundstück voll erschlossen? - Kabel fehlt teilweise 10
14Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück 11
15Haus auf Grundstück ausrichten: Nord-Süd / Ost-West, was beachten? 42
16Bauvorhaben auf diesem Grundstück möglich? 24
17Rodung und Herrichtung von Grundstück 12
18Maklervertrag Grundstück Ackerland 18
19Grundstück mit leichter Neigung 14
20Gekauftes Grundstück nach Abriss Bauschutt im Boden 34

Oben