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Sir_Batman
Ein wenig spät zwar, aber nur weil auf einem Flurstück ein Wegerecht eingetragen ist, bedeutet das nicht, dass das komplette Flurstück nicht beparkt werden darf. Ist zu unklar formuliert, reichen ggf. schmaler Breiten, die freigehalten werden müssen.
Beispiel: Auf unserem Flurstück (ca 7m breit) ist keine genaue Fläche für das Wegerecht vorgegeben. Wir sind daher lediglich verpflichtet, eine Durchfahrtsbreite von 3,5m zu gewährleisten. Das kann dann ganz links, mittig oder rechts oder 8m Schlangelinien erfolgen.
Abschleppen lassen kann sie natürlich, wird da aber sicherlich auf den Kosten sitzen bleiben. Der einfachste Weg wird hier gewählt werden müssen: Klingeln.
Beispiel: Auf unserem Flurstück (ca 7m breit) ist keine genaue Fläche für das Wegerecht vorgegeben. Wir sind daher lediglich verpflichtet, eine Durchfahrtsbreite von 3,5m zu gewährleisten. Das kann dann ganz links, mittig oder rechts oder 8m Schlangelinien erfolgen.
Abschleppen lassen kann sie natürlich, wird da aber sicherlich auf den Kosten sitzen bleiben. Der einfachste Weg wird hier gewählt werden müssen: Klingeln.