Schächte oder Kanäle, auf die man steigen kann sind etwas anderes als ein 20 cm Eckchen auf einer Badewanne in 80 cm Höhe.
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet und weiß nicht, ob du einer bist, daher kann ich mich nur auf das verlassen, was der Sachverständige, den ich für genau so etwas bezahle, sagt. Und das ist folgendes:
"
Schmale Vorsprünge dürfen höcshtens 4 cm in die Tiefe gehen. Vorsprünge, die größer 4 cm sind, können als Trittfläche benutzt werden, d.h. die oberste Standfläche verschiebt sich." (Auszug aus Bauprüfdienst (BPD) 3/2013)
Ich weiß jetzt aus dem Stand nicht, wie tief die Ablage ist, aber über 4 cm definitiv. Und die Einstiegshöhe der Badewanne dürfte eher bei um die 60cm denn bei 80cm liegen, was für ein 3-jähriges Kind kein Problem darstellt.
Ich wundere mich immer was man seinen Kindern so alles zutraut.
Hat wieder nichts mehr mit der Frage zu tun, ob eine Sicherungsmaßnahme
rechtlich erforderlich ist, aber ja, aus Erfahrung traue ich das unserer gerade so 3-jährigen Tochter zu. Die klettert auf unsere aktuelle Badewanne und balanciert darauf, wenn man sie lässt.
Meiner Tochter konnte ich mit 2 1/2 Jahren schon sehr sicher erzählen was sie zu sein lassen hat.
Und daran hält sie sich immer und ausnahmslos in jeder Situation? Unsere Tochter ist auch keine Abrissbirne, aber Kinder in dem Alter wollen eben Neues ausprobieren, und wenn du sie nicht 24/7 im Auge haben willst, musst du davon ausgehen dass sie auch mal etwas machen, von dem du ihnen vorher erklärt hast, dass sie es nicht tun dürfen. Und in manchen Fällen ist eben genau dieses eine Mal schon zu viel...