D
DaniMartinez
Moin moin,
ich habe mal eine Frage bezüglich den Ausführungsplänen!
Wir bauen mit einem Planungsbüro zusammen und wir haben mit dem Architekten des Büros den Bauantrag zusammen abgesegnet, unterzeichnet und eingereicht! Die Baugenehmigung haben wir anschließend erhalten! Soweit alles normal!
Jetzt ist uns beim Aufmaß des Kellergeschosses aufgefallen, dass die eigentlich gleich groß geplanten Kinderzimmer (laut Bauantrag jeweils 17qm) unterschiedlich groß sind (das eine Kinderzimmer 20qm, das andere 15qm)!
Unser Bauleiter konnte sich das auch erst nicht erklären! Er hat mir dann die Ausführungspläne geschickt!
Auf diesen Plänen hat der Architekt den Abstand zwischen zwei Fenstern im Kellergeschoss geändert (verkleinert), so dass es zu diesem Größenunterschied gekommen ist!
Grund ist gewesen, dass Fenster im KG sonst nicht mit denen im EG in einer Flucht gewesen wären!
Leider haben wir als Bauherren diese Änderungen weder per Mail, noch per Post oder per telefonischer Absprache mitgeteilt bekommen und dementsprechend auch nicht abgesegnet!
Man hätte ohne großen Aufwand das Fenster im EG verschieben können, da dort ein offener Wohn-/Essbereich ist und man hätte dann keine Wände o.ä. verschieben müssen!
Wer steht denn jetzt dafür gerade, dass ohne unsere Zustimmung die Ausführungspläne einfach geändert wurden und wir jetzt einen anderen Grundriss haben als geplant?
Zeichnungen reiche ich später nach, da ich gerade unterwegs bin! Grüsse
ich habe mal eine Frage bezüglich den Ausführungsplänen!
Wir bauen mit einem Planungsbüro zusammen und wir haben mit dem Architekten des Büros den Bauantrag zusammen abgesegnet, unterzeichnet und eingereicht! Die Baugenehmigung haben wir anschließend erhalten! Soweit alles normal!
Jetzt ist uns beim Aufmaß des Kellergeschosses aufgefallen, dass die eigentlich gleich groß geplanten Kinderzimmer (laut Bauantrag jeweils 17qm) unterschiedlich groß sind (das eine Kinderzimmer 20qm, das andere 15qm)!
Unser Bauleiter konnte sich das auch erst nicht erklären! Er hat mir dann die Ausführungspläne geschickt!
Auf diesen Plänen hat der Architekt den Abstand zwischen zwei Fenstern im Kellergeschoss geändert (verkleinert), so dass es zu diesem Größenunterschied gekommen ist!
Grund ist gewesen, dass Fenster im KG sonst nicht mit denen im EG in einer Flucht gewesen wären!
Leider haben wir als Bauherren diese Änderungen weder per Mail, noch per Post oder per telefonischer Absprache mitgeteilt bekommen und dementsprechend auch nicht abgesegnet!
Man hätte ohne großen Aufwand das Fenster im EG verschieben können, da dort ein offener Wohn-/Essbereich ist und man hätte dann keine Wände o.ä. verschieben müssen!
Wer steht denn jetzt dafür gerade, dass ohne unsere Zustimmung die Ausführungspläne einfach geändert wurden und wir jetzt einen anderen Grundriss haben als geplant?
Zeichnungen reiche ich später nach, da ich gerade unterwegs bin! Grüsse